Navigation und Service

[Alt + 0] - Zur Startseite[Alt + 1] - Zur Suche[Alt + 2] - Zur Hauptnavigation[Alt + 3] - Zur Subnavigation[Alt + 4] - Zum Inhalt[Alt + 5] - Kontakt
Sie sind hier: 

Entwicklungszusammenarbeit: Richtlinien

Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern des Südens durch das Land Steiermark

I. 

Entwicklungspolitik seit 1981

Die Mitwirkung an der internationalen Entwicklungspolitik ist eine staatliche Aufgabe. Unabhängig davon sollte Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit Anliegen aller sein. In diesem Sinn hat das Land Steiermark im Jahr 1981 einen eigenen Budgetansatz geschaffen.

Darüber hinaus war die Steiermärkische Landesregierung immer wieder bereit, für Vorhaben, die im engeren oder weiteren Sinn mit Entwicklungspolitik im Zusammenhang stehen, Mittel bereitzustellen. So werden auch kulturpolitische Initiativen mit Ländern des Südens - etwa ein Austauschprogramm für senegalesische Lehrer/innen - unterstützt. Ferner wird die entwicklungspolitische Bildungsarbeit der Regionalstelle des österreichischen Informationsdienstes für Entwicklungspolitik/ÖIE gefördert.
Ein 1981 geschaffener „Beirat für Probleme der Dritten Welt“, in dem viele der in der Steiermark aktiven entwicklungspolitischen Gruppierungen vertreten sind, hat die Aufgabe, die Steiermärkische Landesregierung in Fragen der Dritten Welt, besonders bei Förderungen von Projekten mit steirischen Partnergruppen, zu beraten.
Zur Intensivierung der Bewusstseinsbildung in der Steiermark wurde ein eigener Journalistenpreis für professionelle Medien und nichtprofessionelle Medien geschaffen, wobei eine vom Beirat eingesetzte Jury der Landesregierung die Preisträger vorschlägt.

II.

Grundlagen der entwicklungspolitischen Aktivitäten des Landes Steiermark

Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte haben generell gezeigt, dass das Problem der ökonomischen, sozialen, politischen und kulturellen Entwicklung der „Dritten Welt“ durch Entwicklungshilfe nicht lösbar ist. Es bedarf viel mehr entwicklungspolitischer Maßnahmen in einem Nord-Süd-Dialog. Dabei haben unter anderem folgende Faktoren Bedeutung:

  • In der wirtschaftlichen Verflechtung sind die Länder des Nordens Nutznießer. So lebt zum Beispiel 1/4 der Weltbevölkerung in den Industrieländern und verfügt über 3/4 der Produktion, 4/5 des Energieverbrauches und fast 90 Prozent der Weltrüstungsaufwendungen. Dagegen verfügen die anderen 3/4 der Weltbevölkerung in Afrika, Asien und Lateinamerika über nur 1/5 der Produktion und der Reichtümer der Erde (nach Rudolf H. Strahm, „Warum sie so arm sind“, Wuppertal 1990).
    Dadurch wird die Kluft zwischen dem Norden und dem Süden immer größer
  • Den Industrieländern kommt auch aus historischer Sicht eine hohe Verantwortung zu.
  • Die „Unterentwicklung“ der Länder des Südens kann nicht nur mit volkswirtschaftlichen Kriterien beurteilt werden. Unterentwicklung bedeutet dort vor allem unterschiedliche Lebenschancen. Unterschiedliche Lebenschancen verschiedener sozialer Schichten und/ oder ethnischer Gruppierungen in den Zentren, sowie zwischen den Zentren und Randgebieten. Auch hier ist eine Vergrößerung der Kluft feststellbar. So entsteht zunehmend der Prozess der „Entwicklung der Unterentwicklung“.
  • Dieser Prozess des zunehmenden Auseinanderklaffens innerer Disparitäten kann durchaus mit progressiven Wirtschaftsdaten einhergehen. Es muss daher die Frage gestellt werden, was entwicklungspolitische Maßnahmen in einem „Entwicklungsland“ für breite Bevölkerungsschichten bewirken. Wenn zum Beispiel das Bruttosozialprodukt ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Bevölkerung wächst, kann nicht von entwicklungspolitisch relevanter Wirtschaftspolitik gesprochen werden.
  • In der entwicklungspolitischen Debatte gibt es bei der Definition und Messung von Entwicklung zwei Grundvorstellungen, die jedoch nicht notwendig im Gegensatz zueinander gesehen werden müssen. Einerseits wird Entwicklung gleichgesetzt mit Wachstum des Bruttosozialproduktes, Modernisierung der Produktionsmittel und Einsatz von Kapital und Know-how. Andererseits wird darunter vor allem Beseitigung der absoluten Armut, Befriedigung der Grundbedürfnisse, Befreiung von Abhängigkeit und Änderung der Machtverhältnisse innerhalb demokratischer Prozesse verstanden.
  • Die Erfahrungen in der Entwicklungspolitik sprechen dafür, der Beseitigung der absoluten Armut und der Befriedigung der Grundbedürfnisse aller Menschen Priorität zuzumessen.
  • Entwicklungspolitik in Nord und Süd muss daher immer von der Partizipation breiter Bevölkerungsschichten an den Ressourcen und an den politischen Entscheidungsmechanismen ausgehen. Die Partizipation im politischen Entscheidungsprozeß setzt garantierte rechtsstaatliche und demokratische Verhältnisse voraus, die jedoch zur Zeit in fast keinem Land der „Dritten Welt“ gegeben sind. Wo Korruption herrscht, kein fairer Zugang zu den Medien existiert, die Unabhängigkeit der Gerichte nicht gewährt ist und die Bürger- und Menschenrechte nur auf dem Papier stehen, besitzen diese Länder keine tragfähigen Strukturen für eine Entwicklung, die dem Wohl der Mehrheit der Bevölkerung zugute kommt.
  • Bei der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit ist auf die spezifische Situation in dem jeweiligen Land des Südens einzugehen.

III.

Richtlinien des Beirates für Entwicklungszusammenarbeit

Partnerschaft:
Der Begriff „Entwicklungshilfe“ wird heute bewusst durch den der „Entwicklungszusammenarbeit“ ersetzt. Daher muss ein Projekt die Partnerschaft einer steirischen Bezugsgruppe oder Einzelperson mit einer aktiven Gruppe in einem Land des Südens zur Grundlage haben. Es sind dies Gruppen, die auch selbst einen Beitrag zur Verwirklichung des Projektes leisten. Eine kritische Begleitung und Evaluierung ist in jedem Fall erforderlich.
Das Prinzip der Partnerschaft beinhaltet auch, dass es nicht Ziel sein kann, die „Dritte Welt“ an die „Erste Welt“ anzupassen, sondern gemeinsam im Einklang mit der Natur nach besseren Möglichkeiten des Zusammenlebens zu suchen.

Projektförderung
Der Projektförderung wird daher das Prinzip der Partnerschaft zugrunde gelegt.
Darüber hinaus geht der Beirat in der Beurteilung von Projekten von den folgenden Schwerpunkten aus:
  • Projekte, die der Bekämpfung der ländlichen und städtischen Armut dienen, vornehmlich solche, die der Selbstversorgung der Bevölkerung mit örtlich hergestellten Produkten dienen.
  • Projekte, die den im Land vorhandenen menschlichen und materiellen Ressourcen den Vorrang geben.
  • Projekte, die die rechtliche Absicherung des gerecht verteilten Grundbesitzes und seine landwirtschaftliche Nutzung fördern.
  • Projekte, die der Umweltzerstörung entgegenwirken und die der Erhaltung einer menschengerechten und natürlichen Umwelt dienen. Darunter sind auch Projekte zu verstehen, die eine mit ökologisch vertretbarem Landbau betriebene örtliche, landwirtschaftliche und industrielle Produktion bevorzugen.
  • Projekte, die eine ökologisch und sozial angepasste Technologie anwenden.
  • Projekte, die der Alphabetisierung und der weiterführenden Bildung, der Berufsausbildung und der Förderung des Handwerkswesens dienen. Diese Projekte sollen das vorhandene Wissen und Können der Bevölkerung berücksichtigen.
  • Projekte, die auf die kulturelle Identität und auf vorhandene Traditionen der Zielgruppe Rücksicht nehmen.
  • Projekte, die Frauengruppen unterstützen, die für ihre soziale, wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit arbeiten.
  • Projekte, die Multiplikatoren/innen im Süden als Zielgruppe haben.
  • Projekte, die Grundlagen schaffen, Kinderarbeit überflüssig zu machen.
  • Projekte, die eine Stärkung benachteiligter Gruppen mit friedlichen Mitteln zum Ziel haben.
  • Projekte, die die Schaffung, Erhaltung und Förderung der Gesundheit, sowie präventivmedizinische Maßnahmen betreffen.
  • Projekte, die dem Aufbau von dauerhafter Zusammenarbeit zwischen Zielgruppen und den steirischen Partnergruppen dienen.
  • Projekte, die die Evaluierung und Nachbetreuung von bereits geförderten Vorhaben zum Inhalt haben.
  • Ferner, sollen nach Möglichkeit nicht nur Einzelprojekte gefördert werden, sondern auch Programme, die mehrere aufeinander abgestimmte Projekte enthalten. Neben Projekten und Programmen sollen auch Gruppen und Institutionen hier und dort in Form von Zuschüssen zu den laufenden Kosten gefördert werden, damit die Entwicklungszusammenarbeit weiterhin funktionieren kann.

Öffentlichkeitsarbeit und Bewußtseinsbi1dung

Dieser Bereich umfasst

  • Die Förderung von bereits bestehenden professionellen, wie nicht-professionellen Medien, die sich eine Berichterstattung über Situationen des Südens zum Ziel gesetzt haben. Sinn einer solchen Berichterstattung sollen nicht die üblichen Katastrophen- und Sensationsmeldungen sein, sondern die Information, die nach den Ursachen und Folgen von Fehlentwicklungen fragt und so eine Bewusstseinsbildung beziehungsweise -erweiterung im Sinne der Förderung des Friedens, der internationalen Solidarität, der Menschenrechte, der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, sowie des interkulturellen Lernens bewirkt
  • Die Förderung von Organisationen und Gruppen, deren Ziel eben diese Bewusstseinsbildung durch entsprechende Vorhaben bei gegebenen Zielgruppen ist.
  • Unter diesem Gesichtspunkt der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit können auch kulturelle Veranstaltungen gefördert werden.

IV.

Dieser vom „Beirat Für Probleme der Dritten Welt“ bzw. „Beirat für Entwicklungszusammenarbeit“ nach 10jähriger Tätigkeit vorgelegte inhaltliche Schwerpunktbericht „Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern des Südens durch das Land Steiermark“ wurde von der Steiermärkischen Landesregierung in der Sitzung vom 14. September 1992 einhellig zustimmend zur Kenntnis genommen.

--> Prinzipien der Entwicklungszusammenarbeit Steiermark

 
  • socialbuttonssocialbuttons
    socialbuttons