Die EU-Kommission hat heute eine Reihe von Grundsätzen für die nationalen Insolvenzverfahren vorgestellt, mit denen der Schwerpunkt von der Abwicklung auf die frühzeitige Umstrukturierung von finanziell angeschlagenen, aber potentiell rentablen Unternehmen verlegt werden soll. Angesichts von EU-weit rund 200 000 Insolvenzen und 1,7 Millionen verlorenen Arbeitsplätzen jährlich will die Kommission den Unternehmen die Möglichkeit bieten, ihr Geschäft umzustrukturieren und einer Schließung zu entgehen. Eine Reform der einzelstaatlichen Insolvenzverfahren könnte sich für alle Seiten bezahlt machen: grundsätzlich rentable Unternehmen könnten am Markt verbleiben, Arbeitsplätze erhalten werden und Gläubiger einen höheren Anteil ihrer Investitionen zurückerhalten als im Falle eines Konkurses. Nach einem Konkurs sollten redliche Unternehmer ferner rasch eine zweite Chance erhalten, da die Erfahrungen zeigen, dass sie im zweiten Anlauf in der Regel wirtschaftlich erfolgreicher sind. Der heutigen Empfehlung gingen eine öffentliche Konsultation über ein europäisches Insolvenzkonzept und ein Vorschlag zur Änderung der aktuellen EU-Gesetzgebung über grenzübergreifende Insolvenzen voraus, dem das EP vor kurzem zugestimmt hat.
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