Kommission ruft Mitgliedstaaten zur Anwendung der Vorschriften über die Bereitstellung von Informationen über Vorstrafen und zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität auf
Wie die EK heute berichtet, wenden viele Mitgliedstaaten die gemeinsamen Bestimmungen zur Bereitstellung von Informationen über Verurteilungen und zur Koordinierung des Kampfs gegen die grenzüberschreitende Kriminalität bisher nicht an. Dabei geht es um zwei Rahmenbeschlüsse, die von den Mitgliedstaaten 2008 bzw. 2009 einstimmig angenommen worden waren und deren Umsetzung jetzt geprüft wurde. Die verspätete oder unvollständige Umsetzung durch mehrere Mitgliedstaaten ist umso bedauerlicher, als so elementare Ziele wie der Schutz der Opfer und der Gesellschaft insgesamt, der Ausschluss einer mehrfachen Verurteilung für ein- und dasselbe Vergehen und ein wirksameres Vorgehen gegen die grenzüberschreitende Kriminalität hinter den Rahmenbeschlüssen stehen. Die Kommission fordert daher alle säumigen Mitgliedstaaten zu einer raschen und vollständigen Anwendung dieser EU-Vorschriften auf.
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