Neue Vorschriften für Rebpflanzungen
Heute hat die EK Vorschriften für ein neues Genehmigungssystem für Rebpflanzungen veröffentlicht, das eine begrenzte jährliche Ausdehnung der Rebflächen in der EU zulässt. Wie im Zuge der Reform der GAP von 2013 vereinbart, wird die neue Regelung ab 1. Januar 2016 gelten und die bisherige vorübergehende Pflanzungsrechtsregelung ersetzen. Hierzu erklärte Phil Hogan, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung: „Durch das neue System erhält der europäische Weinsektor Flexibilität, um die Erzeugung allmählich auszuweiten und so der wachsenden Nachfrage auf dem Weltmarkt gerecht zu werden. Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten eine Reihe von Schutzmechanismen anwenden, um möglichen sozialen und ökologischen Risiken in bestimmten Weinbaugebieten zu begegnen."
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