EK schreibt zentrales Clearing für Zinsderivate vor
Die EK hat eine Neuregelung beschlossen, wonach bestimmte außerbörslich gehandelte Zinsderivatekontrakte künftig über eine zentrale Gegenpartei abgerechnet werden müssten. Die Pflicht zum zentralen Clearing ist wesentlicher Bestandteil der in Reaktion auf die Finanzkrise getroffenen Maßnahmen; mit ihrer Einführung wird die Zusage der Staats- und Regierungschefs vom G20-Gipfel 2009 in Pittsburgh eingelöst, die Transparenz zu erhöhen und die Risiken zu verringern. Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill erklärte: „Wir haben einen wichtigen Schritt unternommen, um unsere G20-Zusagen einzulösen, d. h. die Finanzstabilität zu erhöhen und das Marktvertrauen zu stärken. Damit sind wir auch unserem Ziel fairer, offener und transparenter Märkte erheblich nähergekommen."
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