Auswärtiges Handeln - Handelspolitik, Zusammenarbeit mit Drittländern, Humanitäre Hilfe
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1361 der Kommission vom 6. August 2015 zur Aufhebung des endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Kerzen (Lichte) und dergleichen mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates
=> L 210/3
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1363 der Kommission vom 6. August 2015 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 hinsichtlich des Eintrags zu den Vereinigten Staaten in der Liste von Drittländern, Gebieten, Zonen und Kompartimenten, aus denen bestimmte Geflügelwaren in die Union eingeführt bzw. durch die Union durchgeführt werden dürfen, im Zusammenhang mit Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza in diesem Land ( 1 )
=> L 210/24
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1364 der Kommission vom 6. August 2015 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise
=> L 210/35
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1370 der Kommission vom 7. August 2015 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise
=> L 211/29
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1371 der Kommission vom 7. August 2015 zur Festsetzung des Zuteilungskoeffizienten für die Mengen, für die vom 3. bis zum 4. August 2015 im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 1918/2006 eröffneten Zollkontingents für Olivenöl mit Ursprung in Tunesien Anträge auf Einfuhrlizenzen gestellt wurden, und zur Aussetzung der Einreichung von Anträgen auf solche Lizenzen für den Monat August 2015
=> L 211/32
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1376 der Kommission vom 10. August 2015 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise
=> L 212/35
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1379 der Kommission vom 11. August 2015 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise
=> L 213/4
Beschluss Nr. 3/2015 des durch das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Indonesien andererseits eingesetzten Gemeinsamen Ausschusses für die Umsetzung des Abkommens vom 8. Juli 2015 über die Annahme von Änderungen der Anhänge I, II und V des Abkommens [2015/1382]
=> L 213/11
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1387 der Kommission vom 12. August 2015 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise
=> L 214/24
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