Landwirtschaft und Fischerei
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1413 der Kommission vom 10. August 2015 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Ogulinski kiseli kupus/Ogulinsko kiselo zelje (g.U.))
=> L 220/1
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1414 der Kommission vom 20. August 2015 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 136/2012 der Kommission über die Zulassung von Natrium-Bisulfat als Futtermittelzusatzstoff für Heimtiere und sonstige nicht zur Nahrungsmittelerzeugung genutzte Tiere ( 1 )
=> L 220/3
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1415 der Kommission vom 20. August 2015 zur Zulassung von Astaxanthin als Zusatzstoff in Futtermitteln für Fische, Krebstiere und Zierfische ( 1 )
=> L 220/7
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1416 der Kommission vom 20. August 2015 zur Zulassung von Natrium-Bisulfat als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten ( 1 )
=> L 220/11
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1417 der Kommission vom 20. August 2015 zur Zulassung von Diclazuril als Futtermittelzusatzstoff für Mast- und Zuchtkaninchen (Zulassungsinhaber: Huvepharma NV) ( 1 )
=> L 220/15
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1421 der Kommission vom 24. August 2015 zur Verlängerung der Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates hinsichtlich des Mindestabstands von der Küste und der Mindestwassertiefe für Strandwaden, die in bestimmten Hoheitsgewässern Frankreichs (Languedoc-Roussillon und Provence-Alpes-Côte d'Azur) fischen
=> L 222/1
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1423 der Kommission vom 21. August 2015 betreffend bestimmte vorläufige Maßnahmen zum Schutz vor der Lumpy-skin-Krankheit in Griechenland (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 6010) ( 1 )
=> L 222/7
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1424 der Kommission vom 20. August 2015 zur Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Pomme du Limousin (g.U.))
=> L 223/1
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1425 der Kommission vom 24. August 2015 über ein Fangverbot für Ringwadenfänger, die die Flagge Spaniens, Frankreichs, Kroatiens, Italiens oder Maltas führen oder in diesen Mitgliedstaaten registriert sind und im Atlantik östlich von 45° W oder im Mittelmeer Fischerei auf Roten Thun betreiben
=> L 223/3
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1426 der Kommission vom 25. August 2015 zur Zulassung der Zubereitung aus Benzoesäure, Thymol, Eugenol und Piperin als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masthühner, Junghennen, Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung für die Mast und Jungtiere von Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung für Legezwecke (Zulassungsinhaber DSM Nutritional Product) ( 1 )
=> L 223/6
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