Mit der Europäischen Migrationsagenda vom Mai 2015 hat die Kommission deutlich gemacht, dass eine Gesamtstrategie für die Steuerung der Migration notwendig ist. Seither wurden etliche Maßnahmen eingeleitet, darunter die Annahme zweier Notfallregelungen zur Umverteilung von 160 000 Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten auf andere Mitgliedstaaten der EU, und die Billigung des Aktionsplans der Kommission für die Rückkehr.
Am 23. September stellte die Europäische Kommission eine Reihe vorrangiger in den kommenden sechs Monaten zu ergreifender Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda vor. Dazu gehörten sowohl kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung der derzeitigen Lage als auch längerfristige Maßnahmen zur Schaffung eines dauerhaften, belastbaren Systems.
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