Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (4.5.) Vorschläge zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorgelegt. Das Verfahren zur Aufteilung der Asylbewerber unter den Mitgliedstaaten soll damit gerechter, effizienter und dauerhafter werden.
Keine Änderung ist im Hinblick auf den Grundsatz vorgesehen, dass Asylbewerber ihren Asylantrag in dem Land stellen müssen, in dem sie erstmal EU-Boden betreten, sofern sie nicht über Familienangehörige in einem anderen EU-Land verfügen. Allerdings soll eine Lastenteilung gewährleisten, dass kein Mitgliedstaat auf sich alleine gestellt bleibt, wenn sein Asylsystem durch einen unverhältnismäßig hohen Wanderungsdruck auf die Probe gestellt wird.
Die Kommissionsvorschläge sehen auch die Umwandlung des Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in eine vollumfängliche EU-Asylagentur vor, um ihrer erweiterten Rolle im neuen Asylsystem Rechnung zu tragen, sowie den Ausbau der Fingerabdruck-Datenbank Eurodac, um die Handhabung des Asylsystems zu verbessern und das Vorgehen gegen irreguläre Migration zu erleichtern.
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