Nur einen Tag in Österreich arbeiten, doch dafür gleich Arbeitslosengeld kassieren: Dem will die EU einen Riegel vorschieben. In Zukunft müssen Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten mindestens drei Monate lang im Inland arbeiten, um in Österreich Ansprüche zu erwerben, so der Vorschlag für fairere Sozialsysteme in der EU, den die Europäische Kommission am Dienstag vorgelegt hat.
Außerdem sollen die staatlichen Behörden besser kontrollieren, um Missbrauch zu verhindern. "Fairness heißt in Europa: Niemand darf um seine Rechte umfallen, die er durch seine Arbeit und seine Sozialbeiträge erworben hat - egal ob er Inländer ist oder Ausländer. Zugleich darf aber auch niemand die Sozialsysteme ausnutzen", so Jörg Wojahn, der Vertreter der Europäischen Kommission in Österreich. "Eine künstliche Neiddebatte, bei der heimische und ausländische Arbeitnehmer bewusst gegeneinander ausgespielt werden, bringt weder Österreich noch Europa etwas".
Eine Sozialleistung soll dort bezogen werden, wo in das entsprechende soziale Vorsorgesystem eingezahlt wurde: so das Prinzip, das die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag, die Koordinierung der europäischen Sozialsysteme zu aktualisieren, verfolgt. Beispiel: Nach zwölfmonatiger Beschäftigung und Einzahlung in das Arbeitslosenversicherungssystem wäre künftig jene Arbeitslosenversicherung für etwaige Zahlungen zuständig, in die eingezahlt wurde. So wird ein Österreicher, der hierzulande wohnt und in Deutschland arbeitet, seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland geltend machen müssen.
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