Fragen und Antworten zur Ausschreibung "Förderungen für Europaprojekte und Steirische Außenbeziehungen" seit 2018
Entsprechend den Ausschreibungen betreffend Förderungen von „Europaprojekten" und „Steirische Außenbeziehungen" seit dem Jahr 2018 werden hier die per E-Mail eingelangten Fragen beantwortet.
Die aktuelle Ausschreibung finden Sie unter
=> www.europa.steiermark.at/call2020
Fragen und dazugehörende Antworten (bis Februar 2019)
- Mein Projekt entspricht hinsichtlich Jahresthemen und Zielgruppen sowohl Europa als auch Außenbeziehungen. Wie soll ich einreichen (eines, das andere oder beides)?
Bitte reichen Sie es unter jenem Punkt ein, der überwiegend dem Projekt entspricht! - Ich habe eine Homepage, aber keine Projekthomepage, was soll ich anführen?
Bitte führen Sie vorläufig Ihre Homepage an und senden Sie uns dann während der Projekt-Durchführung die Links auf eine allfällige Projekthomepage bzw. zu Ihren Veranstaltungsterminen, die wir unter www.europa.steiermark.at/termine veröffentlichen wollen! - Wie soll ich unsere "fachliche Eignung" nachweisen?
Übermitteln Sie z.B. einen Überblick Ihrer bisherigen Aktivitäten, einen Veranstaltungskalender bzw. einen Folder über Ihre Institution oder Ihr Unternehmen. - Durchführungszeitraum - Die Vorbereitung des Projekts hat im Jänner 2018 begonnen. Soll ich dieses Datum oder den Termin der ersten Veranstaltung angeben?
Das Projekt beginnt mit den ersten konkreten Vorbereitungsarbeiten. Gefördert werden nur Projekte, die ab Jahresbeginn beginnen bzw. begonnen haben. - Inhalt und Ziel des Vorhabens sind klar (700 Zeichen) - was soll in der Projektbeschreibung (3 Seiten) beschrieben werden.
Die detaillierte Projektbeschreibung soll den Ablauf, die Inhalte, Ziele, Veranstaltungstermine etc. des Projektes enthalten. Sie bildet die Grundlage für den Förderungsvertrag. - Was sind Realisierungs-Indikatoren?
Das sind messbare Daten, wie z.B. auch die Dauer der Veranstaltungen, Anzahl der TeilnehmerInnen/BesucherInnen, Anzahl der Gäste aus Partnerregionen, Anzahl der Internet-Zugriffe oder der Ansichten in Social Media Accounts. - Wofür wird die Förderung beantragt? Bitte führen Sie die Aufwendungen an, die durch die Realisierung des Projektes - gegliedert in Kostengruppen - entstehen.
- Kann ich den Höchstbetrag beantragen bzw. wird - falls nicht genug Mittel bereitstehen - eine kleinere oder gar keine Förderung gewährt.
Es werden alle Einreichungen zu dieser Ausschreibung nach einem Punktesystem beurteilt; Förderungen erhalten die bestgereihten Anträge, so lang die Budgetmittel reichen. - Welche Personalkosten können berücksichtigt werden?
Es können nur die unmittelbar mit der Realisierung des Projektes anfallenden Kosten berücksichtigt werden, die als Durchschnittsbeträge kalkuliert werden können. - Das Land Steiermark hat laut " Europavision 2020" (Seite 23) eine Partnerschaft mit Primorje-Gorski Kotar abgeschlossen. Ist diese Partnerschaft noch aufrecht?
Eine aktuelle Übersicht über die Partnerregionen der Steiermark finden Sie unter
=> www.europa.steiermark.at/international - Kann ich Ihnen das Antragsformular zur Durchsicht übermitteln, damit Sie kontrollieren können, ob alles richtig ausgefüllt ist?
Nein, das ist nicht möglich. Sie können den Online-Antrag zum Abschluss prüfen und müssen - vor der Freigabe - die Verpflichtungserklärung, die Richtigkeit und Vollständigkeit und die allgemeinen Datenschutzinformationen bestätigen, bevor sie ihn endgültig absenden. Sie erhalten (wenn Sie die „Zusendung der Antragsdaten" aktiviert haben) sofort eine automatische Empfangsbestätigung an Ihre E-Mail-Adresse. Einige Tage nach Antragsstellung erhalten Sie dann noch ein E-Mail, mit dem das Einlangen bestätigt wird und Sie gleichzeitig - falls Angaben in geringfügigem Ausmaß oder Beilagen fehlen - aufgefordert werden, weitere Einzelheiten nachzureichen.
Weitere Fragen ...
... können bis 6.4.2018 - also zwei Wochen vor Ablauf der Einreichfrist per E-Mail gestellt werden, die Antworten werden innerhalb einer Woche hier veröffentlicht.
=> Hauptseite: www.europa.steiermark.at/call2018