EuGH:EU-Kartellstrafen gegen vier österreichische Banken bestätigt
Der EuGH bestätigte das Urteil des Gerichtshofs erster Instanz von 2006. Dabei hatte der Gerichtshof weitgehend der EU-Kommission Recht gegeben, die 2002 Bußgelder in der Höhe von insgesamt 124,26 Millionen Euro gegen acht österreichische, im "Lombard-Club" zusammengeschlossene Banken verhängt hatte. Nur die Strafe gegen die Österreichische Postsparkasse (PSK) wurde damals von 7,59 auf 3,795 Millionen Euro herabgesetzt, sodass sich die Gesamtsumme auf 120,47 Millionen Euro verringerte. Die EU-Richter folgten in ihrem Urteil nicht der Meinung des EuGH-Generalanwalts, der dem Gericht erster Instanz "Rechtsfehler" vorwarf und eine Herabsetzung der Strafen verlangt hatte.
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