EK verklagt Österreich beim Europäischen Gerichtshof wegen diskriminierender Besteuerung im Bereich Wissenschaft und Forschung
Die EK hat am 29.10.2009 beschlossen, beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Österreich wegen der diskriminierenden Behandlung bestimmter ausländischer gemeinnütziger Einrichtungen zu erheben, die nicht in den Genuss von Steuervergünstigungen im Bereich Forschung und Wissenschaft kommen. Nach Auffassung der Kommission sind diese Rechtsvorschriften nicht mit dem freien Kapitalverkehr vereinbar. Nach österreichischem Recht können Spenden an bestimmte in Österreich ansässige Einrichtungen, wie Universitäten, Kunsthochschulen oder die Akademie der Wissenschaften, als Betriebskosten abgezogen werden, was bei entsprechenden Spenden an vergleichbare Organisationen im Ausland nicht der Fall ist. Dadurch besteht weniger Anreiz, Geld an ausländische Einrichtungen zu spenden als an inländische, auch wenn beide die gleichen Ziele verfolgen.
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