EU-Tagesnews 18.03.2010EK geht wegen fehlender Genehmigungen für Industrieanlagen gegen Schweden und Österreich vor
Die EK richtet wegen 71 Industrieanlagen, die noch nicht genehmigt wurden oder deren Genehmigung abgelaufen ist, letzte Mahnschreiben an Österreich und Schweden. Fünfzig dieser Anlagen befinden sich in Schweden, 21 in Österreich. Nach europäischem Recht hätten die Genehmigungen bis zum 30. Oktober 2007 erteilt werden müssen. Die Genehmigungen werden nur erteilt, wenn bestimmte Umweltauflagen erfüllt sind. Die Kommission ist mit dem Tempo, in dem Österreich und Schweden die EU-Vorschriften zur Verminderung der Umweltverschmutzung durch Industrietätigkeiten umsetzen, nicht zufrieden. Ähnliche Mahnschreiben hat sie schon zwölf weiteren Mitgliedstaaten zugesandt. Österreich wurde wegen 21 Industrieanlagen, die nicht über die erforderliche Genehmigung verfügen, ein letztes Mahnschreiben zugesandt. Achtzehn dieser Anlagen befinden sich in Oberösterreich, eine in Vorarlberg und zwei in der Steiermark. Bei fünf dieser Anlagen war Österreich nicht in der Lage mitzuteilen, wann mit der Erteilung der Genehmigungen zu rechnen ist.
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Gleichstellung von Männern und Frauen: EK droht Österreich mit Klage
Die EK versendet am 18.3.2010 an Österreich, Belgien und Polen ein letztes Mahnschreiben, die sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahme (letzte Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens vor der Klage beim Gerichtshof der EU), weil diese Länder nicht mitgeteilt haben, mit welchen Vorschriften sie die EU-Richtlinie zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf nationaler Ebene umsetzen. Gleichzeitig stellt die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Estland ein, nachdem es seine Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie übermittelt hat. Im Falle Österreichs ist zu beanstanden, dass für mehrere Bundesländer keine Umsetzungsmaßnahmen gemeldet wurden.
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Kommission bewertet Stabilitätsprogramme von 14 Ländern, darunter Österreich
Die EK hat am 17.3.2010 die aktualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogramme von Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, der Slowakei, Schweden, Finnland und dem Vereinigten Königreich geprüft. Hintergrund der Bewertungen ist die schwere Wirtschafts- und Finanzkrise, die sich erheblich auf die öffentlichen Finanzen ausgewirkt hat. Die bewerteten Programme haben zwei Eckpunkte: die Konjunkturmaßnahmen, die zur Verhinderung einer wirtschaftlichen Abwärtsspirale getroffen wurden, und die Ende letzten Jahres vereinbarte Rücknahme dieser Maßnahmen (die sog. „Ausstiegsstrategie"). In Österreich haben sich die öffentlichen Finanzen im Zuge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise erheblich verschlechtert. Durch die Wirkung der automatischen Stabilisatoren und ein umfangreiches Konjunkturpaket der österreichischen Regierung schwollen Defizit und Schuldenstand des Gesamtstaats 2009 auf 3,5 % bzw. 66,5 % des BIP an. Da die Maßnahmen gegen den Wirtschaftsabschwung überwiegend unbefristet sind, muss schon ab 2011 konsolidiert werden.
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Vorschläge des AdR zur europäischen Governance
Zum ersten Mal in der Geschichte der EU widmeten die für Territorialpolitik zuständigen nationalen Minister ein Treffen der Multi-Level-Governance. Die Vorschläge des Ausschusses der Regionen zur Einbeziehung von Städten und Regionen in die europäische Politikgestaltung standen dabei im Vordergrund dieses informellen Ministertreffens vom 17.3.2010. Michel Delebarre, Bürgermeister von Dünkirchen und Mitberichterstatter des AdR zur Multi-Level-Governanceder sagte: "Wir zählen auf die anderen Länder des EU-Vorsitztrios, also Belgien und Ungarn, dass sie das Thema Governance auf die Gemeinschaftsagenda setzen und dessen konkrete Umsetzung vorbereiten." Als konkretes Beispiel für die Umsetzung des Regierens auf mehreren Ebenen führte Delebarre die langjährige Forderung des AdR nach umfassenderen territorialen Folgenabschätzungen an und verwies auf den Vorschlag über grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen.
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EU-Parlament droht mit Veto
Zwischen der EU-Kommission und dem Europaparlament ist ein Machtkampf um den Außenhandel entbrannt. Das Parlament pocht auf seine neuen Rechte aus dem Lissabon-Vertrag und droht damit, bereits fertig verhandelte Freihandelsabkommen platzen zu lassen. Vor allem die 2009 geschlossene Vereinbarung mit Südkorea stößt auf Kritik. Aber auch das neue Abkommen mit Kolumbien und die laufenden Verhandlungen mit Indien sorgen für Ärger in Brüssel. Bisher konnte die Kommission in der Handelspolitik ziemlich frei schalten und walten. Nicht ohne Stolz stellte die Brüsseler Behörde heraus, dass sie die größte Handelsmacht der Welt vertrete - mit 18,5 Prozent Anteil am Welthandel lag die EU 2008 noch deutlich vor den USA und China. Der Handelskommissar war einer der mächtigsten Männer Brüssels; ausgehandelte Abkommen mussten nur noch vom Ministerrat gebilligt werden. Nach dem neuen EU-Vertrag von Lissabon muss nun aber auch das EP zustimmen. Eine interne Vereinbarung mit der Kommission sieht zudem umfassende Informations- und Konsultationsrechte vor. Damit erlangt die Straßburger Kammer in der Handelspolitik eine ähnlich starke Stellung wie der US-Kongress in Washington. Und die Abgeordneten sind entschlossen, sie zu nutzen.
=> handelsblatt
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Neujustierung beim EU-Gesetz zum Verbraucherschutz
Der Druck aus den Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament zeigt Wirkung: Die EU-Kommission gibt offenbar ihren Plan auf, Verbraucherschutzrechte in der EU vollständig zu vereinheitlichen. Kommissarin Viviane Reding hat angekündigt, dieser umstrittene Artikel könne aus der geplanten Richtlinie gestrichen werden. Die EU-Kommission will alle Verbraucherrechte in einem neuen EU-Gesetz bündeln und regeln. Kritisiert wird an der geplanten "Richtlinie über Rechte der Verbraucher" vor allem der vorgeschlagene Ansatz einer "vollständigen Harmonisierung". Verbraucherschützer befürchten, dass dadurch das Verbraucherschutzniveau teilweise sinken könnte. Der politische Widerstand gegen die vollständige Harmonisierung ist offenbar so groß, dass die EU-Kommission nun zu einer Änderung bereit ist. Falls der jetzige Entwurf bei der ersten Lesung im EU-Parlament durchfallen sollte, dann werde die Kommission entsprechend reagieren, kündigte Viviane Reding, EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, gestern im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments an. "Die volle Harmonisierung ist keine Option mehr", sagte sie.
=> euractiv
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EU setzt weiter auf Weltklimavertrag
Ungeachtet der zähen Verhandlungen setzt die EU weiter auf den Abschluss eines Weltklimavertrags. Das wollen die EU-Staats- und Regierungschefs einem Entwurf zufolge auf ihrem Treffen am 25. und 26. 3.2010 beschließen. Angesichts großer Hürden wie dem stockenden Gesetzgebungsprozess in den USA oder dem Widerstand Chinas gegen internationale Kontrollen nationaler Klimamaßnahmen werden immer häufiger Forderungen nach sektoralen Abkommen anstelle eines einzigen Vertrags laut. "Ein globales und umfassendes Rechtsabkommen bleibt der einzig effektive Weg, das vereinbarte Ziel eines maximalen Temperaturanstiegs von zwei Grad gegenüber vor-industriellen Werten zu erreichen", heißt es in dem Entwurf.
=> dpa
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Annäherung zwischen EU und USA über Bankdaten-Abkommen
Einen Monat nach dem Scheitern des Swift- Abkommens zur Weitergabe von Daten europäischer Bankkunden an US- Terrorfahnder zeichnet sich eine Annäherung zwischen EU und USA ab. Schon in den kommenden Wochen könnte ein neuer Anlauf starten. "Die USA sind bereit, eine neue Vereinbarung mit der EU auszuhandeln", sagte eine Europaabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur Derzeit ist eine sozialdemokratische Delegation aus dem EP in den USA und führt Gespräche mit Regierungsvertretern. Die Sozialdemokraten gehen davon aus, dass die EU-Kommission bald neue Verhandlungen anstoßen wird. Bereits im Februar hatten die Innenminister der EU beschlossen, einen zweiten Anlauf zu machen und noch vor dem Sommer ein langfristiges Abkommen mit den USA auszuhandeln.
=> dpa
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EK leitet rechtliche Schritte gegen Portugal und Österreich wegen Patientenanwälte ein
Die EK hat rechtliche Schritte eingeleitet, um sicherzustellen, dass der Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit in Deutschland, Belgien, Portugal und Österreich eingehalten wird. Der EU-Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit ermöglicht es Unternehmen oder Personen, die Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat erbringen, vorübergehend auch in einem anderen Mitgliedstaat Dienstleistungen anzubieten, ohne dort niedergelassen bzw. ansässig zu sein. Mitunter schränken einzelstaatliche Gesetze diese Freiheit ein, wodurch Bürger und Unternehmen benachteiligt werden. In diesen Fällen wird die Kommission tätig. Gegen Portugal erhebt die Kommission Klage vor dem Gerichtshof. Österreich erhält ein Fristsetzungsschreiben, da nach österreichischem Recht Patentanwälte in Österreich ansässig sein müssen. Nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juni 2009 übermittelte Österreich der Kommission einen Gesetzesentwurf, mit dem die inkriminierte Bestimmung gestrichen wird. Die Kommission hat jedoch immer noch keine förmliche Mitteilung darüber erhalten, dass die Änderungen von Österreich auch verabschiedet wurden.
=> rapid
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