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EU-Tagesnews 25.06.2010

  1. Barroso: EU hat Schulden im Griff
  2. Europäische Zukunft des Kosovo
  3. Einreiseverbot für Ungarns Präsident - EU nicht zuständig
  4. Israel erlaubt EU-Delegation offenbar Gaza-Einreise
  5. Energiepolitik: Kommission fordert 20 Mitgliedstaaten zur Umsetzung und Anwendung von Binnenmarktvorschriften auf
  6. Binnenmarkt: Kommission bringt Österreich wegen Beschränkung des Erwerbs landwirtschaftlichen Grundbesitzes in Vorarlberg vor den Gerichtshof

Barroso: EU hat Schulden im Griff

Kurz vor dem G-8-Gipfel wehren sich die Europäer gegen Vorwürfe, sie hätten ihre Staatsschulden nicht im Griff. Die gesamtstaatliche Verschuldung der Eurozone sei niedriger als die Japans oder der USA, meinte EU-Kommissionspräsident Barroso in Toronto einen Tag vor dem am Freitag in Kanada beginnenden Treffen der wichtigsten Industriestaaten (G-8); Japan und USA sind wichtige Mitglieder der G-8.

Der ständige EU-Gipfelchef Van Rompuy sagte, die Europäer wollten sparen, um das Vertrauen wiederherzustellen. "Es geht nicht darum, dass wir ein Problem haben, die Defizite zu finanzieren." Ausnahme sei aber Griechenland, für das ein Rettungspaket von 110 Milliarden Euro aufgelegt wurde.

=>  apa

Europäische Zukunft des Kosovo

Das Kosovo soll nach dem Willen des Auswärtigen Ausschusses im EU-Parlament von allen EU-Staaten anerkannt werden. Die Abgeordneten verabschiedeten mit deutlicher Mehrheit einen entsprechenden Resolutionsentwurf. Fünf EU-Staaten haben das Kosovo nicht anerkannt: Spanien, Griechenland, Zypern, Rumänien und die Slowakei.

=>  euractiv

Einreiseverbot für Ungarns Präsident - EU nicht zuständig

Im Streit zwischen Ungarn und der Slowakei um ein slowakisches Einreiseverbot für Ungarns Staatspräsident László Sólyom sieht die EU-Kommission keinen Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH), da es sich bei der Einreise von Staatsoberhäuptern um eine Regelungsmaterie des Völkerrechts handle. Ungeachtet dessen teilte das Außenministerium in Budapest mit, den Streit vor dem EuGH fortsetzen zu wollen. Es müsse geklärt werden, ob das Recht auf Bewegungsfreiheit für alle EU-Bürger gelte, oder ob Würdenträger wie Staatspräsidenten davon ausgenommen seien. Nun wird der EuGH entscheiden müssen, ob er die Klage annimmt.

Sólyom war am 21. August des vergangenen Jahres von den slowakischen Behörden die Einreise in den Grenzort Komárno verweigert worden, wo die ungarische Minderheit in der Slowakei eine Statue des ungarischen Königs Stefan I. enthüllte.
=>  euractiv

Israel erlaubt EU-Delegation offenbar Gaza-Einreise

Nur wenige Tage nach dem Einreiseverbot in den Gazastreifen für den deutschen Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel, will Israel offenbar eine hochrangige EU-Delegation in das Küstengebiet lassen. Israels Außenminister Awigdor Lieberman habe seinen italienischen Kollegen Franco Frattini eingeladen, eine Gruppe von europäischen Außenministern anzuführen; die Eingeladenen sollten sich über die Lage im Küstenstreifen ein Bild verschaffen können.

=>  orf

Energiepolitik: Kommission fordert 20 Mitgliedstaaten zur Umsetzung und Anwendung von Binnenmarktvorschriften auf

Die Europäische Kommission hat beschlossen, 35 getrennte Aufforderungen an 20 Mitgliedstaaten zu richten, die es versäumt haben, die EU-Vorschriften zur Schaffung eines Erdgas- und Elektrizitätsbinnenmarkts in allen Aspekten umzusetzen und anzuwenden. Die betreffenden Vorschriften sollen dazu beitragen, Kapazität und Transparenz der Erdgas- und Elektrizitätsmärkte zu steigern. Ein reibungslos funktionierender, gut regulierter und transparenter Verbundmarkt mit Marktpreissignalen ist Grundvoraussetzung für Wettbewerb und Versorgungssicherheit.

Die Kommission übermittelt insgesamt 35 mit Gründen versehene Stellungnahmen an die folgenden 20 Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Deutschland, Spanien, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Schweden und das Vereinigte Königreich.

=>  rapid

Binnenmarkt: Kommission bringt Österreich wegen Beschränkung des Erwerbs landwirtschaftlichen Grundbesitzes in Vorarlberg vor den Gerichtshof

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Österreich im Zusammenhang mit dem Erwerb von landwirtschaftlichem Grundbesitz in Vorarlberg vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen und so die im Vertrag verankerte Kapitalverkehrsfreiheit durchzusetzen. Wenn ein Nicht-Landwirt ein landwirtschaftliches Grundstück kaufen möchte, kann nach den Vorarlberger Vorschriften jeder Landwirt sein Interesse anmelden, das Land zum ortsüblichen Preis zu erwerben. Es gibt keine angemessenen Ausnahmen von diesem Vorkaufsrecht, was es Nicht-Landwirten erschwert, in der Region zu investieren, selbst zu landwirtschaftlichen Zwecken. Die Kommission ist darüber besorgt, dass Österreich dadurch, dass es unverhältnismäßige Beschränkungen aufrechterhält, seinen Verpflichtungen aus den EU-Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr (Artikel 49 und 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV) nicht nachkommt.

=>  rapid


=> Europa und Außenbeziehungen

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