Abbau der Doppelbesteuerung zur Stärkung des Binnenmarkts
Doppelbesteuerung und doppelte Nichtbesteuerung stehen grundsätzlich in Widerspruch zum Geist des Binnenmarkts. Trotzdem müssen viele Bürger und Unternehmen nach wie vor allein deshalb eine höhere Steuerlast tragen, weil sie in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind. Gleichzeitig nutzen andere die Schlupflöcher zwischen den nationalen Steuersystemen, um sich ihren Steuerpflichten zu entziehen. In der heutigen Mitteilung der Europäischen Kommission wird daher aufgezeigt, in welchen Bereichen in der EU die Doppelbesteuerungsprobleme hauptsächlich auftreten, und es werden konkrete Maßnahmen aufgezeigt, die die Kommission zur Lösung dieser Probleme ergreifen will. Eine von der Kommission durchgeführte öffentliche Konsultation hat ergeben, dass es in mehr als 20 % der gemeldeten Fälle einer Doppelbesteuerung von Unternehmen um mehr als 1 Mio. EUR ging und in mehr als 35 % der Doppelbesteuerung von Privatpersonen um mehr als 100 000 EUR.
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