Käsekrainer: Österreich will Einspruch anmelden
Die EU-Kommission hat den slowenischen Antrag auf Anerkennung des Namens „Krainer Wurst" als geschützte Herkunftsbezeichnung bestätigt. Angesprochen auf österreichische Bedenken hieß es am Donnerstag in der Brüsseler Behörde, dass sämtliche andere EU-Länder sechs Monate Zeit hätten, den slowenischen Vorschlag zu beeinspruchen. Dafür müssten aber gute Gründe vorliegen, wurde in Brüssel betont. Das sei auch der Sinn der Veröffentlichung des slowenischen Ansinnens. Es müsse den anderen Staaten die Gelegenheit gegeben werden, die Konsequenzen einer solchen Registrierung als geografisch geschützte Bezeichnung für die „Krainer Wurst" zu prüfen. Konkret kündigten Wirtschaftskammer, Landwirtschaftsministerium und Experten der Veterinärmedizinischen Universität mit Unterstützung des Patentamtes an, Einspruchsgründe bei der EU-Kommission geltend machen zu wollen.
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