Finanztransaktionssteuer im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit
In einem heute (14.02.) von der Kommission angenommenen Vorschlag werden die Einzelheiten der im Zuge einer Verstärkten Zusammenarbeit vorgesehenen Finanztransaktionssteuer (FTS) erläutert. Den Anträgen der elf Mitgliedstaaten entsprechend, die diese Steuer einführen werden (darunter auch Österreich), spiegeln Anwendungsbereich und Ziele der vorgeschlagenen Richtlinie den ursprünglichen Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer wider, den die Kommission im September 2011 vorgelegt hatte. Das Konzept, alle Finanztransaktionen zu besteuern, bei denen ein Anknüpfungspunkt mit dem FTS-Raum vorhanden ist, und die Steuersätze von 0,1 % für Anteile und Anleihen und 0,01 % für Derivatkontrakte werden beibehalten. Es wird erwartet, dass diese Finanztransaktionssteuer bei Anwendung durch die elf Mitgliedstaaten Einnahmen von jährlich 30 bis 35 Mrd. Euro generiert.
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