Landwirtschaft: Kommission schlägt GAP-Übergangsregeln für 2014 vor
Die Europäische Kommission hat Vorschläge mit Übergangsvorschriften für 2014 veröffentlicht, die bestimmte Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), insbesondere die Regelung für Direktzahlungen, betreffen. Die Kommission arbeitet derzeit intensiv mit dem Europäischen Parlament und dem Rat daran, eine politische Einigung über die GAP-Reform zu erzielen, und ist nach wie vor zuversichtlich, dass dies vor Ende Juni geschehen kann, damit die neuen Rechtsvorschriften ab 1. Januar 2014 in Kraft treten können. Es sei jedoch unrealistisch davon auszugehen, dass die Mitgliedstaaten bis zum Beginn des kommenden Jahres alle notwendigen administrativen Verfahren eingeführt haben. Um Kontinuität zu gewährleisten, sind daher für einige Bestandteile der GAP und am offensichtlichsten für die Direktzahlungsregelung Übergangsregeln erforderlich. Für die ländliche Entwicklung gehört es zur gängigen Praxis, Übergangsregeln festzulegen, um eine Verknüpfung zwischen zwei mehrjährigen Programmplanungszeiträumen herzustellen.
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