Europäische Kommission will Verwaltungsaufwand in den Mitgliedstaaten zu Leibe rücken
Die Europäische Kommission unterbreitet heute (24.04.) einen Vorschlag, der den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen drastisch reduzieren soll. So sollen die bürokratischen Hindernisse beseitigt werden, denen sich Bürger derzeit gegenübersehen, wenn sie öffentliche Urkunden, wie ihre Geburtsurkunde, in einem anderen Mitgliedstaat der EU als echt anerkennen lassen wollen. Bürger, die in einen anderen Mitgliedstaat ziehen, müssen zurzeit viel Zeit und Geld darauf verwenden, die Echtheit ihrer vom Herkunftsmitgliedstaat ausgestellten öffentlichen Urkunden, zum Beispiel der Geburts- oder Heiratsurkunden, nachzuweisen. Dazu dient unter anderem die sogenannte Apostille, die Behörden in anderen Staaten als Beleg für die Echtheit öffentlicher Urkunden oder der Unterschriften nationaler Beamter auf Urkunden verwenden.
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