Schweiz begrenzt Zuwanderung aus der EU
Die Schweiz begrenzt für mindestens ein Jahr die Zuwanderung für Bürger aus den 17 alten EU-Mitgliedsländern und damit auch aus Deutschland und Österreich. Die EU meldete Zweifel an der Sinnhaftigkeit der hier angewandten „Ventilklausel" an, und auch in der Schweiz ist die Maßnahme höchst umstritten. Die Schweizer Regierung hat die „Ventilklausel" erst einmal angewendet, und zwar 2012 für Angehörige der EU-8. Betroffen waren davon Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn. Nun soll die Reglementierung auch auf die restlichen 17 EU-Länder ausgeweitet werden. „Die EU misst der Personenfreizügigkeit im Kontext der gesamten Beziehungen zur Schweiz eine hohe Bedeutung zu", teilte die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton in Brüssel mit. Rechtlich bewegt sich die Schweiz nach Ansicht Ashtons auf dünnem Eis: „Die Maßnahmen, welche die Schweizer Regierung heute beschlossen hat, widersprechen dem Abkommen, da sie zwischen unterschiedlichen Gruppen von Mitgliedstaaten unterscheiden."
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