Kommissionsvorschlag für bessere Anwendung des Rechts der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit
Die Europäische Kommission hat heute (26.04.) Maßnahmen vorgeschlagen, die auf eine bessere Anwendung der EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten, abzielen. Dadurch soll ihnen die praktische Ausübung ihrer Rechte erleichtert werden. Derzeit besteht nach wie vor das Problem, dass öffentliche und private Arbeitgeber das EU-Recht nicht genügend kennen, und zwar unabhängig davon, ob das innerstaatliche Recht im Einklang mit dem EU-Recht steht oder nicht. Diese Unkenntnis und mangelndes Verständnis der Rechtslage scheinen die Hauptursachen für Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit zu sein. Bürgerinnen und Bürger wissen außerdem häufig nicht, an wen sie sich im Aufnahmemitgliedstaat wenden können, wenn Probleme im Zusammenhang mit der Freizügigkeit auftreten. Mit den praktischen Lösungen in dem Kommissionsvorschlag sollen diese Hindernisse beseitigt und Diskriminierungen von Arbeitnehmern aus Gründen ihrer Staatsangehörigkeit verhindert werden.
=> ek
|