Europaparlament stimmt für EU-weiten zivilrechtlichen Opferschutz
Opfer von Stalking, Belästigung oder geschlechtsspezifischer Gewalt, die in einem EU-Land unter Schutz stehen, werden in Zukunft auch in anderen EU-Staaten einen gleichwertigen Schutz genießen können, ohne zeitaufwendige bürokratische Hürden nehmen zu müssen. Dafür stimmte das EU-Parlament am Mittwoch (22.05.). Die zivilrechtlichen Vorschriften ergänzen die Europäische Schutzanordnung, die in einigen Ländern schon einen ähnlichen Schutz beim Strafrecht vorsieht. Um sicherzustellen, dass der Opferschutz überall in der EU umgesetzt wird, sieht die Verordnung auch die Einführung einer mehrsprachigen Standard-Bescheinigung vor, die alle wesentlichen Informationen enthält. Eine solche Bescheinigung sollte die Übersetzungskosten so gering wie möglich halten, sodass für die schutzbedürftige Person keine zusätzlichen Kosten entstehen.
=> europarl
|