EUGH-Urteil: Irreführende Werbung ist in jedem Fall verboten
Irreführende Werbung ist auch dann verboten, wenn der Anbieter sich bemüht hat, Fehler zu vermeiden. Das hat der Europäische Gerichtshof am 19.9.2013 entschieden. Jede Werbeaussage, die objektiv falsch sei und den Verbraucher in die Irre führe, sei unlauter - selbst wenn das Unternehmen sich mit aller Sorgfalt vertraglich abgesichert habe. Im konkreten Fall ging es um den Streit zwischen zwei österreichischen Reisebüros. Ein Innsbrucker Reisebüro, das auf Skiferien für britische Schulklassen spezialisiert ist, hatte in seinem englischen Prospekt behauptet, Zimmer in einem bestimmten Beherbungsbetrieb könnten nur bei ihnen gebucht werden. Allerdings nahm der Betrieb auch Buchungen aus einem anderen Reisebüro aus Innsbruck an.
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