Recht auf Rechtsbeistand wird Gesetz
Ein Vorschlag der EK, der allen Bürgern in der EU das Recht garantiert, in Strafverfahren rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen zu können, wurde am 7.10.2013 mit der Zustimmung des Ministerrates förmlich angenommen. Das EP hatte der Richtlinie bereits am 10. September zugestimmt. In der Praxis bedeutet das, dass allen Verdächtigen überall in der EU künftig das Recht garantiert wird, sich vom Beginn des Verfahrens bis zu seinem Abschluss von einem Anwalt beraten lassen zu können. Im Falle einer Festnahme gewährleisten die neuen Vorschriften, dass die betroffene Person die Gelegenheit erhält, Kontakt zu ihrer Familie aufzunehmen. Bürger, die sich nicht im eigenen Land befinden, haben das Recht, ihr Konsulat zu kontaktieren.
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