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EU-Tagesnews 21.01.2014

  1. Serbien: Beitrittsverhandlungen mit der EU haben begonnen
  2. Erdogan trifft EU-Spitzen
  3. Freihandelsabkommen: Brüssel setzt Verhandlungen teils aus
  4. EuGH-Urteil zur Erteilung eines Aufenthaltstitels an Familienangehörige aus einem Drittstaat
  5. Kommission und EIB veröffentlichen Erklärung zu beihilferechtlichen Aspekten der Tätigkeiten der EIB-Gruppe
  6. Jahresbericht über Entwicklungen in Beschäftigung und Gesellschaft

Serbien: Beitrittsverhandlungen mit der EU haben begonnen

Serbien hat heute (21.01.) nun auch offiziell die Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union begonnen. Ministerpräsident Ivica Dacic vertrat sein Land beim formellen Auftakt der Gespräche in Brüssel. Doch der Weg bis zum entgültigen Beitritt des Balkanstaates ist ein steiniger. Es wird erwartet, dass die Verhandlungen etwa sechs Jahre dauern werden. Serbien muss Gespräche mit den Regierungen aller 28 EU-Staaten führen, die bei allen Etappen einstimmig zustimmen müssen. Österreich ist ein Befürworter des serbischen EU-Beitritts. Im Optimalfall könnte Serbien also 2020 der EU beitreten. Die Hürden sind vor allem wirtschaftlicher Natur. Außerdem muss Serbien die Beziehungen mit den früheren jugoslawischen Ländern, vor allem Kosovo, normalisieren.

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Erdogan trifft EU-Spitzen

Gut vierzehn Jahre lang verhandelt die Europäische Union schon mit der Türkei über einen Beitritt. Die gegenwäritgen Entwicklungen in der Türkei dürften diesen Prozess weiter verlangsamen. Die Korruptionsaffäre, in der die türkische Regierung verwickelt ist, nennt Regierungschef Erdogan eine Verschwörung. Hunderte Staatsbedienstete ließ er strafversetzen oder entlassen. Heute (21.01.) muss er sich in Brüssel Fragen der EU-Spitzen stellen. Eine funktionierende Demokratie und eine unabhängige Justiz sind laut EU-Recht Voraussetzungen für einen Beitritt.

=>  tagesschau

Freihandelsabkommen: Brüssel setzt Verhandlungen teils aus

Bei den Verhandlungen über das umstrittene Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA (TTIP) hat die EU-Kommission offenbar ihre Position geändert und will nun einen Teil des Abkommens vorerst nicht verhandeln. Brüssel kommt damit Forderungen von Kritikern - nicht zuletzt im EU-Parlament - entgegen. Dabei gehe es insbesondere um die Verhandlungen zu den Investitionsschutzklauseln (Investor-to-State Dispute Settlement, ISDS). Erst wenn das Ergebnis der öffentlichen Debatte, an der alle Interessengruppen teilnehmen können, bekannt ist, sollen die ISDS verhandelt werden.

=>  orf

EuGH-Urteil zur Erteilung eines Aufenthaltstitels an Familienangehörige aus einem Drittstaat

Das Unionsrecht erstreckt das Recht aller Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, auch auf ihre Familienangehörigen, unabhängig von deren Nationalität. Als Familienangehörige gelten u. a. die Verwandten in gerader absteigender Linie, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder denen von dem Unionsbürger Unterhalt gewährt wird. In einem aktuellen Urteil weist der Gerichtshof darauf hin, dass das Vorliegen eines tatsächlichen Abhängigkeitsverhältnisses nachgewiesen werden muss, damit ein 21 Jahre alter oder älterer Verwandter in gerader absteigender Linie eines Unionsbürgers als Person angesehen werden kann, der von dem Unionsbürger „Unterhalt gewährt wird". Die Tatsache, dass ein Unionsbürger dem Verwandten in absteigender Linie regelmäßig während eines beachtlichen Zeitraums einen Geldbetrag zahlt, den Letzterer zur Deckung seiner Grundbedürfnisse im Herkunftsland benötigt, ist geeignet, ein tatsächliches Abhängigkeitsverhältnis nachzuweisen. Es kann von dem Verwandten in absteigender Linie nicht verlangt werden, dass er darüber hinaus nachweist, dass er vergeblich versucht hat, Arbeit zu finden, von den Behörden seines Herkunftslands Hilfe zum Lebensunterhalt zu erlangen und/oder auf andere Weise seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

=>  curia

Kommission und EIB veröffentlichen Erklärung zu beihilferechtlichen Aspekten der Tätigkeiten der EIB-Gruppe

Der für Wettbewerb zuständige EU-Kommissar Joaquín Almunia und der Präsident der Europäischen Investitionsbank (EIB), Werner Hoyer, haben eine gemeinsame Erklärung zur Wechselwirkung zwischen den Tätigkeiten der EIB-Gruppe und der auf EU-Ebene erfolgenden Kontrolle staatlicher Beihilfen veröffentlicht. Die gemeinsame Erklärung zeugt von einem Konsens über die geltenden Vorschriften und bildet die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Maßnahmen der beiden Partner zu steigern. In der Erklärung wird in groben Zügen dargelegt, wie die Beihilfekontrolle in Fällen erfolgen sollte, in denen die EIB-Gruppe Programme der Mitgliedstaaten umsetzt und verwaltet oder in denen sie im Rahmen eines Mandats der Europäischen Kommission handelt und EU-Mittel verwaltet. Direkt von der EIB-Gruppe vergebene Eigenmittel fallen nicht unter die Beihilfevorschriften; im Falle mitgliedstaatlicher Garantien für Fördermittel der EIB-Gruppe oder bei Kofinanzierungen bzw. anderen Formen staatlicher Förderung ist jedoch der betreffende Mitgliedstaat weiterhin für die Anmeldung etwaiger staatlicher Beihilfen zuständig.

=>  rapid

Jahresbericht über Entwicklungen in Beschäftigung und Gesellschaft

Ein deutlicher Anstieg der Armut bei der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ist eine der konkretesten gesellschaftlichen Folgeerscheinungen der Wirtschaftskrise. Die allmähliche Senkung der Arbeitslosenzahlen reicht möglicherweise nicht aus, um hier gegenzusteuern, falls sich die Polarisierung in der Lohnentwicklung - insbesondere durch eine Zunahme der Teilzeitbeschäftigung - fortsetzt. So lautet eine der wichtigsten Erkenntnisse des Berichts über die Entwicklungen in Beschäftigung und Gesellschaft in Europa 2013, der auch die positiven Auswirkungen von Sozialleistungen auf die Wahrscheinlichkeit, wieder eine Beschäftigung zu finden, sowie die Folgen der anhaltenden geschlechtsspezifischen Ungleichgewichte und die soziale Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion beleuchtet.

=>  rapid


 => Europa und Außenbeziehungen

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