Überarbeitetes WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die EK begrüßt das Inkrafttreten des überarbeiteten Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen der WTO. Es ist das einzige rechtsverbindliche WTO-Beschaffungsübereinkommen und ist am 6. April 2014 in Kraft getreten. Der Marktzugang für die Unternehmen der 15 Vertragsparteien - (die EU-Mitgliedstaaten, Armenien, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea, Liechtenstein, die Niederlande in Bezug auf Aruba, Norwegen, die Schweiz, Singapur, Taiwan und die Vereinigten Staaten) - wird verbessern, da der Anwendungsbereich des Übereinkommens auf zahlreiche staatliche Stellen, neue Dienstleistungen und andere Bereiche des öffentlichen Beschaffungswesens erweitert wird.
>= rapid
|