EK fordert strenge Regulierung für zivile Drohnen
Die EK hat am 8.4.2014 einen robusten neuen Rechtsrahmen für den Betrieb ziviler Drohnen (pilotenferngesteuerter Luftfahrtsysteme) vorgeschlagen. Die neuen Normen und Vorschriften betreffen die Bereiche technische Sicherheit, Gefahrenabwehr, Schutz der Privatsphäre, Datenschutz, Versicherung und Haftung. Damit soll der europäischen Industrie ermöglicht werden, auf dem internationalen Markt für diese aufstrebende Technologie eine Führungsrolle zu übernehmen, während gleichzeitig alle erforderlichen Schutzvorkehrungen getroffen werden.
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