Verringerter Verwaltungsaufwand in acht Industriezweigen
Die EK begrüßte die Abstimmung des EP über den Vorschlag der Kommission, den Binnenmarkt in acht Industriezweigen verwaltungstechnisch zu entlasten, darunter die Bereiche Kräne, elektrische und elektronische Geräte, einfache Druckbehälter, nichtselbsttätige Waagen, Messgeräte, Explosivstoffe für zivile Zwecke, Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen und Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen. Ziel der Gesetzgebung ist es, die Produktsicherheit in der gesamten EU wirksamer zu gestalten sowie eine größere Einheitlichkeit und eine einfache Befolgung geltender Gesetze in allen Branchen sicherzustellen.
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