Europa-Infoletter 2005 / 12. Woche
Das Team der
Fachabteilung 1E - Europa und Außenbeziehungen
wünscht allen ein frohes Osterfest
Infoletter Woche 12 / 2005
Ganz im Zeichen des Frühjahr-Gipfels in Brüssel stand die EU in dieser Woche. Die Staats- und Regierungschefs der EU starteten bei ihrem Treffen am 22. und 23.3.2005 in Brüssel einen neuen Versuch, für Wachstum und Beschäftigung in Europa zu sorgen. Ziel ist es, dass Europa ein attraktiver Platz für Arbeitskräfte wird. Die neue "Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung" soll die Lissabon-Strategie für die "Europäer greifbarer machen. So wird der Stabilitätspakt reformiert, die Lissabon-Strategie angekurbelt und einige umstrittene Aspekte der Dienstleistungsrichtlinie geklärt. Weiters haben sich die EU-Chefs darauf geeinigt, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 15 bis 30 % zu reduzieren – allerdings ist dies noch von den Ergebnissen künftiger Kostennutzenanalysen und internationaler Verhandlungen abhängig. Vor dem Hintergrund der Bevölkerungsalterung in
Europa wurde auch beschlossen, einen 'Europäischen Pakt für die Jugend' ins Leben zu rufen. Ziel des Pakts soll sein, die Lebensbedingungen für junge Menschen, mit Hilfe eines breit angelegten Ansatzes zu verbessern.
Eine weitere Entscheidung fiel im Zusammenhang mit den Beitrittsgesprächen mit Kroatien. Die EU will eine besondere Task Force einrichten, die bewerten soll, inwiefern Kroatien die Voraussetzungen für die Einleitung von Beitrittsgesprächen erfüllt. Dies soll den Mitgliedstaaten ihre Entscheidung erleichtern. Ein Monitoringteam der EU, dem der EU-Außenbeauftragte Javier Solana und Vertreter der derzeitigen und künftigen Ratspräsidentschaften (Luxemburg, Großbritannien, Österreich) sowie der Kommission angehören sollen, ist vom Europäischen Rat damit beauftragt worden, die Zusammenarbeit Kroatiens mit dem UN-Kriegsverbrechertribunal zu bewerten. Die Expertengruppe soll bis Mai einen Bericht ausarbeiten, auf dessen Grundlage die EU noch vor dem Gipfeltreffen im Juni entscheiden könnte, ob mit Kroatien Beitrittsverhandlungen eingeleitet werden sollen. Mehr dazu unter http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=DOC/05/1&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Gleichzeitig mit dem Europäischen Rate vom 22. und 23. März 2005, der sich mit der Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung befasste, stellte Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, auf seiner Website allen Nutzern die von der Europäischen Kommission angenommenen Indikatoren für nachhaltige Entwicklung zur Verfügung. Derzeit liegen rund 120 Indikatoren vor, zumeist ab seit 1990, die Europa insgesamt, aber auch die EU-Mitgliedstaaten, die Kandidatenländer und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums abdecken. Mehr dazu unter http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=STAT/05/40&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Die KMU sind eine der wichtigsten Triebkräfte der europäischen Wirtschaft. Auf sie entfallen zwei Drittel des BIP der Europäischen Union. Um ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den globalen Märkten zu erhalten, engagieren sich High-Tech- KMU wie auch Unternehmen aus traditionelleren Wirtschaftszweigen mehr und mehr in der Forschung und gehen grenzübergreifende Partnerschaften ein. Hauptaufgabe der EU-Forschungsprogramme ist es, die Dynamik in den Regionen so weit wie möglich zu verstärken. So war die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen für die KMU Thema einer Pressekonferenz, die am 18.3.2005 in Slowenien – einem der Länder mit dem höchsten Anteil der Forschungsaufwendungen am BIP – stattfand. Mit einem Gesamtbudget von 2,3 Milliarden EUR, die die Kommission in ihrem Sechsten Rahmenprogramm für Forschungsprojekte vorgesehen hat, die von oder für KMU durchgeführt werden, trägt die EU-Forschung direkt dazu bei, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen KMU durch Maßnahmen gesteigert wird, die auf die Bedürfnisse dieser Unternehmen zugeschnitten sind.
Mehr unter http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/338&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Die EU-Finanzminister haben sich am 21.3.2005 auf eine Lockerung des Euro-Stabilitätspaktes geeinigt. Der Durchbruch gelang nach gut elfstündigen Verhandlungen. Der EU-Ratsvorsitzende und Luxemburger Ministerpräsident Jean-Claude Juncker gab die Einigung bekannt. Die Regeln erlaubten mehr Flexibilität ohne den Stabilitätspakt aufzuweichen, meinte Juncker. Die wichtigsten Punkte des Kompromisses sind folgende: Die Grenzwerte von drei Prozent vom Bruttoinlandsprodukt beim Defizit und von 60 Prozent bei der gesamtstaatlichen Verschuldung werden nicht angetastet. Gute Zeiten- Phasen mit guten Wachstum sollen verstärkt zur Sanierung der nationalen Budgets genutzt werden. Ausnahmeregelungen- Bei Einleitung eines Defizit-Strafverfahrens und in den weiteren Etappen dieser Prozedur kann die EU-Kommission Ausnahme-Tatbestände berücksichtigen. Dazu gehören Reformen der Rentensysteme oder Kosten für Europas Vereinigung. Voraussetzung dafür ist, dass die Überschreitung der Defizitgrenze vorübergehend ist und nahe am Grenzwert von drei Prozent bleibt. Die Fristen zur Defizitverminderung bei Sündern können gestreckt werden. Es ist nun möglich, erst drei Jahre nach Auftauchen eines überhöhten Defizits wieder die Grenze von drei Prozent einzuhalten. Falls die wirtschaftliche Entwicklung lahmt, können zusätzlich Schritte der Strafprozedur wiederholt werden. Mehr dazu unter http://www.eu2005.lu/en/actualites/documents_travail/2005/03/21stab/stab.pdf
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 1E - Europa und Aussenbeziehungen
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