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Reformprogramme der Mitgliedstaaten

+ Aktionsplan für Finanzdienstleistungen, Änderung der Haushaltsordnung und Risikokapitalfonds für kleine und mittlere Unternehmen im Vereinigten Königreich

(03.05.2005)
Als nächsten konkreten Schritt für den Neustart der Lissabon-Strategie mit dem Schwerpunkt auf Wachstum und Beschäftigung in Europa legte die EK am 3.5.2005 ein Arbeitspapier mit Leitlinien für Struktur und Inhalt der entsprechenden nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten vor. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Programme bis zum 15. Oktober 2005 zu veröffentlichen. Unter diesen nationalen Reformprogrammen sind vorausschauende Politikpapiere mit einer umfassenden Dreijahresstrategie zur Umsetzung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung zu verstehen. Auf ihrer Grundlage wird die Kommission auch die Maßnahmen und Fortschritte der Mitgliedstaaten beurteilen können. Ab Juni/Juli 2005 wird die Kommission im Rahmen bilateraler Treffen noch offene Fragen mit den Mitgliedstaaten klären.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/526

Am 3.5.2005 wurde von der EK bekannt gegeben, dass in einem neuen Grünbuch Überlegungen zur weiteren Integration der europäischen Finanzmärkte angestellt werden. Anstatt neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, geht es vielmehr darum, die bestehenden und im Rahmen des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen (“Financial Services Action Plan”/ FSAP) formulierten Bestimmungen in die Praxis umzusetzen und die Zusammenarbeit auszubauen. Untersucht wird auch, wie der grenzübergreifende Zugang zu Finanzdienstleistungen für Privatkunden und zur Vermögensverwaltung ausgebaut werden kann. Zum Grünbuch kann bis zum 1. August 2005 Stellung genommen werden. Das endgültige Programm auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungspolitik soll dann im November 2005 vorgelegt werden.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/527

Kontrollen, die in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko stehen: das will die EK mit ihrem am 3.5.2005 vorgelegten Vorschlag zur Änderung der Haushaltsordnung erreichen. Die geplanten Änderungen sollen die Finanzverfahren erheblich straffen. Die Kommission erhofft sich davon effizientere und transparentere Ausgabenvorgänge. Die neuen Vorschriften sollen bis 2007 verabschiedet werden, damit die neue Generation der EU-Programme reibungslos anlaufen kann. All denjenigen, die Finanzhilfen aus dem EU-Haushalt erhalten oder mit der EU Verträge abschließen, sowie ihren eigenen Bediensteten will die Kommission durch Bürokratieabbau das Leben erleichtern. Derzeit steht der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den Summen, um die es geht.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/520

Die EK hat auf der Grundlage des EU-Beihilferechts eine Regelung genehmigt, die die Einrichtung von Risikokapitalfonds für kleine und mittlere Unternehmen im Vereinigten Königreich unterstützt. Damit hat die Kommission einen wichtigen Beitrag geleistet, um KMU den Zugang zu Eigenkapital zu erleichtern und so Wirtschaftswachstum und Beschäftigung anzukurbeln. Da kleine und mittlere Unternehmen eine wichtige Rolle bei der Stärkung der europäischen Wirtschaft und der Schaffung von Arbeitsplätzen spielen, wie Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes betonte, wird diese Regelung im Vereinigten Königreich KMUs zu einer soliden Wirtschaftsgrundlage verhelfen.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/529

 

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