Europa-Infoletter 2005 / 51. Woche
Europa-Infoletter Woche 51 / 2005
Die zahlreichen bilateralen Kooperationen zwischen der Steiermark und ungarischen Komitaten lobte der ungarische Botschafter Dr. István Horváth am Donnerstag bei seinem Antrittsbesuch bei Landeshauptmann Mag. Franz Voves. So ist die Region Westtransdanubien seit Juli 2005 Partner im Steiermark-Haus in Brüssel. Weiters ist es der Steiermark heuer gelungen, erstmals unter Beteiligung aller Mitgliedsregionen und Mitgliedsländer der Europaregion "Adria-Alpe-Pannonia" (14 Projektpartner aus 5 Ländern) ein gemeinsames EU-Projekt zu entwickeln. Alle sechs ungarischen Mitglieds-Komitate der Europaregion Adria-Alpe-Pannonia (Györ-Moson-Sopron, Vas, Zala, Baranya, Somogy und Tolna) sind auch Partner in diesem ersten gemeinsamen Interreg-Projekt "Matriosca", das Ende April 2005 von der EU genehmigt wurde. Ziel dieses Projektes ist die Schaffung eines transnationalen Kooperationsgebietes, die Entwicklung gemeinsamer Projekte sowie die Umsetzung gemeinsamer Strategien auf europäischer Ebene. Landeshauptmann Voves vereinbarte eine Vertiefung der Wirtschaftskontakte.
Mehr unter http://www.europa.steiermark.at/cms/beitrag/10202471/2950520/
Viele Argumente dagegen, wenige dafür. Genauso so wie das Stimmungsbild der Österreicherinnen und Österreicher zu EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei lässt sich das Ergebnis der Diskussionsveranstaltung zusammenfassen, die im Rahmen der Südosteuropa-Akademie Graz stattfand: Drei Viertel sind dagegen, die Hälfte davon weiß schon jetzt, dass die Türkei „nie“ die EU-Reife erlangen werde, und nur zehn Prozent „outen“ sich und würden einen Türkei-Beitritt begrüßen. Die Frage „Die Türkei – Kandidatin für die Mitgliedschaft ?“, die im Titel der Veranstaltung gestellt wurde, blieb erwartungsgemäß unbeantwortet. Und jedes Argument fand in der von Hubert Isak moderierten Diskussion auch ein triftiges Gegenargument, teilweise durchaus pointiert dargestellt.
Mehr unter http://www.europa.steiermark.at/cms/beitrag/10202594/2950520/
Seit Jahresbeginn 2005 hat das europaweit kostenfreie Informationstelefon „EuropeDirect“ mehr als 100.000 Anrufe erhalten. Dies sei ein Rekordergebnis, teilte die für Kommunikation und Presse verantwortliche Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Margot Wallström, am 15. Dezember 2005 mit. Das Telefon steht unter der Gratis-Nummer 00800-6-7-8-9-10-11 allen Bürgerinnen und Bürgern der 25 EU-Staaten zur Verfügung. Übrigens: Das Land Steiermark beteiligt sich seit Mai 2005 an dem EuropeDirect-Informationsnetzwerk: In der Fachabteilung Europa und Außenbeziehungen in Graz sowie in allen Bezirkshauptmannschaften gibt es die Informationsbroschüren der Europäischen Union sowie EuropeDirect-AnsprechpartnerInnen, die auch Diskussionen oder Workshops organisieren.
Mehr unter http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1603 bzw. unter www.europe-direct.steiermark.at - Tel. Nr. (0316) 877-2200
Mit Schwerpunkten im Bereich Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie mit Fragen des Konsumenten- und Arbeitnehmerschutzes bzw. Verkehrssicherheit beschäftigte sich die Europäische Kommission Anfang dieser Woche in Brüssel:
In ihrer Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung forderte die EK alle Regierungen, Unternehmen, NRO und Bürger auf, „neue und bessere Wege zu einer nachhaltigeren Lebensweise zu suchen und die sich bietenden Chancen zu nutzen.“ In der Überprüfung wiederholt die Kommission ihre Verpflichtung, auch weiterhin in führender Position auf einen Wandel hinzuarbeiten; gleichzeitig beschreibt sie weitere konkrete Maßnahmen für die nächsten Jahre.
Kurzinformation unter http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1582
Eine Übersicht über häufig gestellte Fragen zum Thema Nachhaltigkeit in englischer Sprache finden Sie unter http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/05/477
Betreffend Umgang und Verwendung von chemischen Stoffen begrüßt die EK die politische Einigung des Rates über ein umfassendes neues System, das für größere Sicherheit sorgen soll. Mit dem neuen System, REACH, entsteht ein integriertes System zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. REACH gewährleistet, dass die Informationslücken in Bezug auf die gefährlichen Eigenschaften von rund 30 000 Chemikalien geschlossen werden und dass die Informationen, die für die sichere Verwendung der Stoffe benötigt werden, über die gesamte industrielle Lieferkette weitergegeben werden, so dass die Gefahr für Arbeiter, Verbraucher und Umwelt verringert wird. Durch REACH kommt es zu einer Umkehrung der Nachweispflicht. Das bedeutet, dass anstelle der Behörden die Industrie (sowohl Hersteller als auch Importeure von Chemikalien) verstärkt in die Verantwortung genommen wird, die nötigen Informationen bereitzustellen und wirkungsvolle Maßnahmen zum Risikomanagement zu ergreifen.
Mehr unter http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1583
Im Konsumentenschutz beschloss die EK, Österreich, Belgien, Luxemburg und Schweden vor den Gerichtshof zu bringen und eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Slowakien zu richten, da diese Länder die europäischen Rechtsvorschriften über Fluggastrechte nicht eingehalten haben. Sie haben nicht alle ihre Verpflichtungen aufgrund der am 17. Februar 2005 in Kraft getretenen Verordnung erfüllt, die Fluggästen bei Nichtbeförderung, Annullierung von Flügen oder großen Verspätungen mehr Rechte garantiert. So haben sie bisher noch keine wirksamen Regeln festgelegt, um bei Verstößen Sanktionen gegen Luftfahrtunternehmen verhängen zu können.
Mehr unter http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1587
Auch wegen der Arbeitszeitbeschränkungen für Kraftfahrer droht die EK mehreren Ländern, darunter Österreich mit Konsequenzen: Sie hat eine mit Gründen versehene Stellungnahmen - die letzte Stufe vor der förmlichen Klageerhebung beim Gerichtshof - an Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und die Tschechische Republik gerichtet, weil diese ihre nationalen Umsetzungsmaßnahmen zur Arbeitszeit im Kraftverkehrssektor nicht übermittelt haben. Die Arbeitszeitvorschriften betreffen die Lenkzeit sowie die Zeit für Be- und Entladen, Fahrzeugwartung und Verwaltungsaufgaben. Ziel der Rechtsvorschriften ist eine Verbesserung und Harmonisierung der sozialen Bedingungen für die Beschäftigten im europäischen Straßentransport, um so zu mehr Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie gerechtem Wettbewerb und mehr Sicherheit im Straßenverkehr beizutragen.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1578
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 1E - Europa und Aussenbeziehungen
Office of the Regional Government of Styria
Department 1E - European Affairs and External Relations
A-8011 Graz - Nikolaiplatz 3/3
Tel.: +43 316 877-3802 - Fax: +43 316 877-3629
E-Mail: fa1e@stmk.gv.at
Internet: http://europa.steiermark.at