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Vereinfachung des Beihilferechts

+ Ausbau von Informationssystemen - Flüchtlingsschutzprogramme - Funkerkennungs-Technologie

Die EK hat am 9.3. 2006 vorgeschlagen, mehr Beihilfen in geringer Höhe von der Anmeldepflicht auszunehmen. Dieser Vorschlag ist Teil des Aktionsplans „Staatliche Beihilfen“, der auf eine Vereinfachung des Beihilferechts und eine gründlichere wirtschaftliche Beihilfeprüfung abzielt. Die Kommission schlägt vor, die Obergrenze der geltenden De-minimis-Verordnung von 100000 auf 150000 € anzuheben. Zuwendungen unterhalb dieses Höchstbetrags wären demnach nicht mehr als staatliche Beihilfen anzusehen und müssten auch nicht mehr bei der Kommission angemeldet werden. Der Vorschlag enthält darüber hinaus eine Reihe von Sicherheitsvorkehrungen, um einen Missbrauch der Regelung zu verhindern. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, sich zu diesem Vorschlag zu äußern, bevor er von der Kommission definitiv angenommen wird. Mehr dazu  hier.

Die EK hat am 9.3.2006 beschlossen, über ihre Generaldirektion für humanitäre Hilfe drei Mio. € für die Förderung und den Ausbau von Informationssystemen bereitzustellen, die das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten für die Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt. Die Zusammenarbeit mit allen Akteuren der humanitären Hilfe muss verstärkt fortgesetzt werden, um die Effizienz, Rechtzeitigkeit und Ausgewogenheit der Hilfemaßnahmen zu verbessern. Mehr dazu  hier.

Die EK hat am 9.3. 2006 außerdem beschlossen, 4Mio. € für humanitäre Hilfe bereitzustellen, um die Flüchtlingsschutzprogramme des Amtes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) zu unterstützen und zu stärken. Mehr dazu  hier.

Die Funkerkennungs-Technologie, die im Supermarkt schon bald die Strichcodes ersetzen wird, eröffnet Unternehmen und der Gesellschaft beachtliche Perspektiven. Die Möglichkeit, Informationen wie Standort, Identität und Vorgeschichte zu erfassen, wirft jedoch nicht nur technische Fragen auf, sondern hat auch zu ernsthaften datenschutzrechtlichen Bedenken geführt. Um solchen Bedenken Rechnung zu tragen – was teilweise auch gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich machen könnte – hat die EK am 9.3. 2006 eine umfassende Konsultation der Öffentlichkeit eingeleitet. Mehr dazu  hier.

 

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