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Beschränkungen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer

+ Migrant innerhalb der EU - Insolvenz und Neubeginn - Auslandsroaming - humanitärer Hilfe

Nur vier Wochen vor der Entscheidung der Mitgliedstaaten, ob sie die Beschränkungen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU um weitere drei Jahre verlängern wollen, kamen am 28.3.2006 die wichtigsten Entscheidungsträger in Brüssel zusammen. Im Mittelpunkt der Gespräche von EU-Kommissar Vladimir Špidla, der für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit zuständig ist, mit Vertretern der 25 EU-Regierungen sowie nationalen und europäischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden (Sozialpartnern) standen die beabsichtigten Entscheidungen und die Funktionsweise der zweiten Phase der Beschränkungen. Die Regierungen einiger Mitgliedstaaten (Finnland, Spanien, Portugal) haben schon klargestellt, dass sie ihre Beschränkungen für Arbeitnehmer aus acht neuen Mitgliedstaaten nicht länger erhalten möchten. Mehr dazu  hier.

Dem Partner folgen, mit der Familie zusammen sein und eine bessere Lebensqualität, dies sind die Hauptfaktoren, die Europäer dazu bewegen, in ein anderes Land zu ziehen, wie Forschungsergebnisse zeigen, die am 28.3.2006 veröffentlicht wurden. wurden befragt. Von den 2 % der europäischen Bürger, die im Ausland leben, hat sich nur ein Viertel aus Beschäftigungsgründen für den Umzug entschieden. Jeder zweite hat schon zuvor im Ausland gelebt, in vielen Fällen mit Hilfe einer Förderung durch europäische Programme wie ERASMUS. Der typische durchschnittliche Migrant innerhalb der EU stammt aus der Mittelschicht, ist qualifiziert und gut ausgebildet, geht in der Regel im Bestimmungsland einer nichtmanuellen Arbeit nach und hat eine positive Einstellung zur EU. Mehr dazu  hier.

Im Jahr 2005 gab es in EU15 rund 140000 Unternehmensinsolvenzen, die die Arbeitsplätze von 1,5 Millionen Beschäftigten gefährdeten. Betroffen sind auch äußerst wettbewerbsfähige Firmen, häufig KMU, die sich finanziellen Schwierigkeiten gegenübersehen, beispielsweise weil die Entwicklung eines neuen Produkts länger dauert als erwartet. Und zu schwerwiegende rechtliche Folgen von Konkursen können Unternehmer davon abhalten, noch einmal von vorn anzufangen. Fragen im Zusammenhang mit der Verhinderung von Konkursen, der Bekämpfung des mit Unternehmensschließungen verbundenen Stigmas und der Unterstützung eines Neubeginns wurden am 28.3.2006 auf einer Konferenz zum Thema Insolvenz und Neubeginn in Brüssel erörtert. Mehr dazu  hier.

Überzogene Gebühren für die Benutzung Ihres Mobiltelefons im Ausland könnten schon bald der Vergangenheit angehören. Die EK unterstrich am 28.3.2006 die Bemühungen, die Gebühren für das so genannte „Auslandsroaming“ mit einer EU-Verordnung zu vereinheitlichen. Mehr dazu  hier.

Die EK hat am 28.3.2006 einen globalen Plan mit 12 Mio. EUR humanitärer Hilfe für die Menschen genehmigt, die wegen des anhaltenden Bürgerkriegs in Kolumbien aus ihren Häusern vertrieben wurden, in ihren Gebieten festgehalten werden oder in Nachbarländer geflohen sind. Mit den Mitteln werden insgesamt 169000 Menschen unterstützt. Mehr dazu  hier.

 

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