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LIFE+

+ grenzüberschreitenden Hypothekenfinanzierungen - EU-Aktionen im Bereich der Organspenden und -transplantationen - förmliche Prüfung aller deutschen Regionalbeihilfen - Österreich ist Vorreiter bei elektronischen öffentlichen Diensten

Der für Umweltfragen zuständige EU-Kommissar Stavros Dimas begrüßte den gemeinsamen Standpunkt, den der Rat „Umwelt“ am 27.6.2006 zu LIFE+, dem neuen Finanzierungsinstrument für die Umwelt, erreicht hat. Der gemeinsame Standpunkt kam zustande, nachdem im April Einvernehmen über die Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013 erzielt worden war. Für LIFE+ sind für diesen Zeitraum gemäß dem überarbeiteten Vorschlag der Kommission 2,1 Milliarden EUR veranschlagt. Davon sind 40 % für den Programmteil „Natur und biologische Vielfalt“ eingeplant. Mehr dazu  hier. 

Die EK hat am 27.6.2006 eine Sachverständigengruppe eingerichtet, die sich eingehend mit den Hindernissen, die grenzüberschreitenden Hypothekenfinanzierungen im Weg stehen, befassen und Vorschläge zur Förderung der Marktintegration erarbeiten soll. Die Branche sieht die Integration der europäischen Märkte für Hypothekenfinanzierungen einhellig als zentrales Element der Integration der Hypothekarkreditmärkte insgesamt. Mehr dazu  hier.

Die EK hat am 27.6.2006 eine öffentliche Anhörung über künftige EU-Aktionen im Bereich der Organspenden und -transplantationen eingeleitet. Ziel dieser Anhörung ist es, die größten Probleme in diesem Zusammenhang festzustellen und zu ermitteln, inwieweit die EU zur Lösung dieser Probleme tätig werden sollte, sowie Ideen dafür zu sammeln, welche Initiativen die EU ergreifen könnte. Die Knappheit an Organspendern, der Organhandel und uneinheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards zählen zu den Hindernissen, die weiteren Fortschritten in diesem medizinischen Bereich entgegenstehen. Die Anhörung läuft noch bis zum 15. September. Anschließend wird die Kommission die Antworten analysieren, um über die künftige EU-Politik in diesem Bereich zu entscheiden. Mehr dazu  hier.

Nachdem Deutschland die Leitlinien der Kommission von Dezember 2005 für die Anwendung der im EG-Vertrag niedergelegten Vorschriften über staatliche Beihilfen auf die nationalen Regionalbeihilfen ab 2007 abgelehnt hat, leitet die EK am 27.6.2006 eine förmliche Prüfung aller deutschen Regionalbeihilfen ein. Alle ab dem 1. Januar 2007 gewährten Regionalbeihilfen der Mitgliedstaaten müssen den neuen Vorschriften entsprechen, und die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, alle Regionalbeihilferegelungen nach den alten Vorschriften am 31. Dezember 2006, wenn die bisherigen Leitlinien ihre Gültigkeit verlieren, auslaufen zu lassen. Alle Mitgliedstaaten außer Deutschland haben die neuen Leitlinien angenommen. Mehr dazu  hier.

Online erbrachte öffentliche Dienste in der EU sind immer ausgereifter und haben mittlerweile ein Niveau erreicht, bei dem die in beiden Richtungen erfolgende Interaktion zwischen Bürgern und Behörden die Norm ist. Fast die Hälfte aller Dienste erlaubt es dem Bürger, das gesamte Verfahren online abzuwickeln, so die neueste Untersuchung zu elektronischen Behördendiensten, die im Auftrag der EK durchgeführt und am 27.6. 2006 veröffentlicht wurde. Österreich ist Vorreiter bei elektronischen öffentlichen Diensten, gefolgt von Malta und Estland. Mehr dazu  hier.
 

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