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Koordinatoren für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V)

+ Beihilferegelung Österreichs - „Lead Markets“ - Vorschlag für Verhandlungsdirektiven zur Aushandlung des neuen erweiterten Abkommens mit der Ukraine - Fördergebietskarten

Die EK hat am 13.9.2006 die Mitteilung des Vizepräsidenten Barrot angenommen, in dem die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit der Koordinatoren für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) vorgestellt werden. Die europäischen Koordinatoren waren beauftragt worden, die vorrangigen Achsen, für die sie zuständig sind, zu analysieren und gleichzeitig Empfehlungen für die Verwirklichung dieser Großvorhaben auszusprechen. Unabhängig von dem Vorhaben, an dem sie arbeiten, werden ihre Empfehlungen für die Kommission bei der Finanzplanung für die transeuropäischen Verkehrsnetze für den Zeitraum 2007-2013 äußerst nützlich sein. Die Kommission verfügt so über eine vollständige Analyse der Verkehrskorridore. Mehr dazu  hier.

Die EK hat am 13.9.2006 einer Beihilferegelung Österreichs zugestimmt, durch die der Ausbau des kombinierten Verkehrs gefördert und so der Straßengüterverkehr auf andere Verkehrsträger verlagert werden soll. Die Beihilferegelung erstreckt sich auf die Jahre 2006 bis 2012 und ihre Mittelausstattung beläuft sich auf insgesamt 15 Mio. €. Die geplanten Maßnahmen werden dazu beitragen, die auf nationaler und europäischer Ebene gesteckten Kyoto-Ziele zu erreichen. Mehr dazu  hier.

Die EK hat am 13.9.2006 ein 10 Punkte umfassendes Programm für Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene vorgelegt, mit dem die Innovation als eine der großen Stärken der europäischen Wirtschaft gefördert werden soll. Es wird auf dem informellen Gipfel am 20. Oktober 2006 in Lahti erörtert werden. Die Kommission will so genannte „Lead Markets“ entwickeln, wo Behörden die Innovationstätigkeit der Wirtschaft erleichtern, indem sie gezielt günstige Bedingungen für die erfolgreiche Vermarktung innovativer Waren und Dienstleistungen schaffen. Bereiche, die einen Bedarf der Gesellschaft decken, sind dabei wichtige Ziele. Mehr dazu  hier.

Die EK hat am 13.9.2006 ihren Vorschlag für Verhandlungsdirektiven zur Aushandlung des neuen erweiterten Abkommens mit der Ukraine vorgelegt, das das bisherige Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ersetzen soll. Sie werden dem Ministerrat zur Genehmigung vorgelegt, so dass die Verhandlungen Anfang 2007 aufgenommen werden können. Der Beschluss ergeht am Vorabend des ersten Besuchs des neuen ukrainischen Ministerpräsidenten Viktor Janukowitsch in Brüssel, wo er mit Vizepräsident Günter Verheugen und Kommissarin Benita Ferrero-Waldner zusammentreffen und am Kooperationsrat EU-Ukraine teilnehmen wird. Mehr dazu  hier.

Die EK hat am 13.9.2006 die Fördergebietskarten Estlands, Griechenlands, Ungarns, Lettlands, Polens, der Slowakei und Sloweniens für den Zeitraum 2007-2013 genehmigt. Es handelt sich um die ersten Fördergebietskarten, die die Kommission nach den neuen Leitlinien für Regionalbeihilfen annahm. Die diesbezüglichen Entscheidungen sind Teil einer allgemeinen Prüfung sämtlicher in den Mitgliedstaaten bestehenden Regionalbeihilferegelungen. Als die Kommission im Dezember 2005 die neuen Leitlinien für Regionalbeihilfen annahm, ging es ihr insbesondere darum, die Regionalbeihilfen auf die am meisten benachteiligten Gebiete der erweiterten Union auszurichten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und für einen reibungslosen Übergang zu sorgen. Mehr dazu  hier.

 

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