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Monitoringberichte über Rumänien und Bulgarien

+ CIVITAS-Programm - Vereinfachung der Rechtsvorschriften - Richtlinie über die Luftqualität

Die EK hat am 26.9.2006 die letzen Monitoringberichte über Rumänien und Bulgarien angenommen und dem Beitritt der beiden Länder mit 1.Jänner 2007 zugestimmt. Allerdings werden für beide Länder sehr strenge Begleitmaßnahmen und Reglungen bestehen. EK-Präsident Manuel Barroso gratulierte den Menschen und der politischen Führung für diese historische Leistung. Mit dieser Erweiterung werden der Friede und der Wohlstand in Europa gefestigt. Mehr dazu  hier.

In Burgos/Spanien fand am 26.9.2006 das Vierte Jahrestreffen der am CIVITAS-Programm der EK beteiligten Städte statt. Die Initiative hat das Ziel, Alternativen zur Nutzung privater Pkw in den Städten zu entwickeln, Staus und Umweltverschmutzung zu verringern und eine rationellere Energienutzung zu fördern. Über 200 Städtevertreter, darunter 20 für Verkehr zuständige Stadträte und Bürgermeister, erörterten, welche Rolle die Städte im Hinblick auf die nachhaltige Mobilität in Europa spielen können. Mehr dazu  hier.

Der Rat Wettbewerbsfähigkeit hat am 25.9.2006 eine politische Einigung über die Vereinfachung der Rechtsvorschriften im Bereich der Fertigpackungen erreicht. Nach Bestätigung durch das Europäische Parlament wird diese Einigung bedeuten, dass die Packungsgrößen für alle Erzeugnisse in Fertigpackungen freigegeben werden, mit Ausnahme von Wein und Spirituosen, für die die derzeitigen festgelegten Packungsgrößen vereinfacht wurden. So würden 25 verschiedene nationale Rechtsvorschriften und zwei EU-Verordnungen über Nennfüllmengen durch eine einzige EU-Richtlinie ersetzt. Damit kann die Kommission einen weiteren Punkt ihres Arbeitsprogramms umsetzen, das im Rahmen der Initiative für eine bessere Rechtsetzung die Vereinfachung von EU-Rechtsakten vorsieht. Die Kommission hat bereits 68 noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Legislativvorschläge zurückgezogen, die Folgenabschätzung für alle neuen und wichtigen Vorschläge eingeführt und Vorschläge zur Vereinfachung des EU-Rechts vorgelegt; zudem hat sie ein Modell zur Verringerung der durch die europäischen Rechtsvorschriften entstehenden Verwaltungskosten ausgearbeitet. Mehr dazu  hier.

Die EK begrüßte am 26.9.2006 die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung der Luftverschmutzung. Sie befürchtet jedoch, dass einige der in der ersten Lesung vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie über die Luftqualität wichtige Bestandteile des Kommissionsvorschlags aushöhlen könnten. In der von der Kommission im September 2005 angenommenen thematischen Strategie zur Luftqualität werden für den Zeitraum bis 2020 ehrgeizige, kosteneffiziente Ziele zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit und der Luftqualität gesetzt. Als eine der Hauptmaßnahmen wird diese Strategie durch einen Richtlinienvorschlag über die Luftqualität ergänzt. Nach dem Vorschlag der Kommission würden die für etwa ein Dutzend Schadstoffe bereits bestehenden Grenzwerte für die Luftqualität durch die Richtlinie nicht geändert, die Mitgliedstaaten erhielten jedoch mehr Spielraum in Gebieten, in denen Probleme bei der Einhaltung auftreten. So würden etwa natürliche Schadstoffquellen bei der Überprüfung der Einhaltung berücksichtigt und unter bestimmten, strengen Bedingungen die bestehenden Fristen um bis zu fünf Jahre verlängert. Mehr dazu  hier.

 

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