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notwendige Begleitmaßnahmen für den Beitritt von Bulgarien und Rumänien

+ Verbraucherschutz im Binnenmarkt - Gerichtshof der Europäischen Union - grenzüberschreitende gesundheitliche Versorgung

In einer Aussendung gab die EK am 26.9.2006 bekannt, welche Begleitmaßnahmen notwendig sind, um den Beitritt mit 1.1.2007 zu gewährleisten. Bulgarien und Rumänien haben in den fünfzehn Jahren ihrer EU-Beitrittsvorbereitungen einen beeindruckenden Reformprozess durchlaufen und bemerkenswerte Veränderungen erreicht. Der Beitritt beider Länder wird das reibungslose Funktionieren der EU nicht beeinträchtigen. Dennoch sind in einigen Bereichen weitere Fortschritte notwendig, die in den bis zum Beitritt verbleibenden Monaten und darüber hinaus erreicht werden müssen. Die geplanten Maßnahmen umfassen Schutzmaßnahmen, Übergangsbestimmungen, Korrekturen bei EU-Mitteln sowie ein Verfahren der Zusammenarbeit und Kontrolle in den Bereichen Justizwesen und Korruptionsbekämpfung. Mehr dazu  hier.

 Hier finden sie die wichtigsten Ergebnisse des Monitoringberichts über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Rumäniens:

Die wichtigsten Ergebnisse des Monitoringberichts über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens gibt´s  hier.

Die EK hat am 27.9.2006 die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage Nr. 252 über Verbraucherschutz im Binnenmarkt bekannt gemacht. Demnach wird in der EU in den letzten Jahren insgesamt „grenzüberschreitend“ eingekauft. 26 % aller Bürger in der EU der 25 haben in den vergangenen 12 Monaten mindestens einen Einkauf außerhalb ihres Wohnlandes getätigt, verglichen mit 12 % im Jahr 2003 (bezogen auf die EU der 15). Am häufigsten kaufen die Verbraucher im Ausland ein, wenn sie in Urlaub oder geschäftlich unterwegs sind (19 %). Mehr dazu  hier.

Am 6. Oktober 2006 endet die Amtszeit von dreizehn Richtern und vier Generalanwälten des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften. Anlässlich der teilweisen Neubesetzung der Stellen der Mitglieder des Gerichtshofes und infolge der Ernennung eines Richters und einer Richterin des Gerichts erster Instanz zu Mitgliedern des Gerichtshofes wurden Nils Wahl für Pernilla Lindh und Miro Prek für Verica Trstenjak zu Richtern des Gerichts erster Instanz ernannt. Mehr dazu  hier.

Die EK leitete am 26.9.2006 eine öffentliche Konsultation dazu ein, wie im Rahmen des Gemeinschaftsrechts bei der grenzüberschreitenden gesundheitlichen Versorgung für Rechtssicherheit gesorgt werden kann, und damit auch die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitssystemen der Mitgliedstaatengefördert werden können. Antworten sollten bis zum 31. Januar 2007 übermittelt werden. Die Kommission plant, im Laufe des Jahres 2007 Vorschläge vorzulegen. Nach dem Gemeinschaftsrecht haben die Patienten einen Anspruch auf grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung; dazu braucht es aber einen klaren, konkreten Rahmen, um die größere individuelle Wahlfreiheit mit der allgemeinen Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme zu vereinbaren. Mehr dazu  hier.
 

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