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Jahresberichts über den europaweiten Fortschritt bei den Wirtschaftsreformen

+ Reformprogramms für Wachstum und Beschäftigung - Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung - De-minimis Verordnung - Umsetzung der EU-Rechtsvorschrift über Abfalldeponien - Jagdregelungen der EU-Vogelschutzrichtlinie - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - Verstöße gegen das EU-Vergaberecht - Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts - Vertragsverletzungsverfahren - Beitritt von Bulgarien und Rumänien

Die neu belebte Strategie für Wachstum und Beschäftigung zeigt Erfolge. Demnach bietet der derzeitige wirtschaftliche Aufschwung die einmalige Gelegenheit, das Reformtempo zu beschleunigen. Diese Gelegenheit muss unbedingt genutzt werden. Das sind die Kernaussagen des am 12.12.2006 von der EK veröffentlichten Jahresberichts über den europaweiten Fortschritt bei den Wirtschaftsreformen. In dem Bericht wird der Rat aufgefordert, länderspezifische Empfehlungen zur Steuerung der Reformanstrengungen der Mitgliedstaaten zu verabschieden. Er wird dem Europäischen Rat auf der Tagung im März 2007 vorgelegt werden. Mehr dazu  hier.

Nach dieser am 12.12.2006 veröffentlichten Analyse der EK hat Österreich bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms für Wachstum und Beschäftigung bisher gute Fortschritte erzielt, was insbesondere für den Bereich Mikroökonomie gilt.  Auch in der Beschäftigungspolitik wurden generell gute Fortschritte erzielt, auch wenn in einigen Bereichen noch mehr getan werden muss.  Zu den Stärken des österreichischen Reformprozesses zählen die guten Ergebnisse bei der Nutzung regenerativer Energien und die Bemühungen um Verringerung der Verwaltungskosten für KMU. Mehr dazu  hier.

Die Öffnung der Volkswirtschaften für den internationalen Wettbewerb eröffnet neue Möglichkeiten für die Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen hoher Qualität. Sie kann jedoch auch negative Auswirkungen auf die am stärksten gefährdeten und am wenigsten qualifizierten Arbeitnehmer in einigen Sektoren und Gebieten der EU haben. Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, er wurde am 13.12.2006 von der EK vorgestellt,  ist ein neues Instrument, das Arbeitnehmern, die aufgrund der Handelsliberalisierung ihren Arbeitsplatz verlieren, maßgeschneiderte Unterstützung anbietet. Mehr dazu  hier.

Die EK hat am 12.12.2006 eine neu De-minimis Verordnung beschlossen, nach der kleinere Subventionen nicht mehr im Voraus nach den Wettbewerbsregeln bei der EK zur vorherigen Genehmigung angemeldet werden müssen. Beihilfen bis zu 200 000 €, die über einen Zeitraum von bis zu maximal drei Jahren gewährt werden, gelten künftig nicht mehr als staatliche Beihilfen. Dies gilt auch für Kreditbürgschaften, solange der verbürgte Teil des Darlehens 1,5 Mio. € nicht überschreitet. Mehr dazu  hier.

Die EK hat am 12.12.2006 beschlossen rechtliche Schritte wegen der unzureichenden Umsetzung der EU-Rechtsvorschrift über Abfalldeponien in nationales Recht einzuleiten. Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und Portugal erhalten von der EK eine erste schriftliche Mahnung. Da die Einhaltung in der gesamten EU sehr problematisch ist, hat die EK begonnen, die nationalen Rechtsvorschriften mit der Richtlinie zu vergleichen, um Defizite aufzudecken. Mehr dazu  hier.

Die EK hat am 12.12.2006 rechtliche Schritte gegen Spanien, Italien und Österreich eingeleitet, deren Jagdregelungen der EU-Vogelschutzrichtlinie zuwiderlaufen. Diese Mitgliedstaaten gestatten das unzulänglich kontrollierte Jagen von Vögeln und stellen dadurch den Schutz der betreffenden Vogelarten in Frage. Österreich wird ein erstes Mahnschreiben erhalten. Mehr dazu  hier.

Die EK hat am 13.12.2006 Maßnahmen ergriffen, um den Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs in Österreich zu beenden. Sie wird Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof klagen, weil in Bezug auf Unternehmensgründungen diskriminierende Vorschriften gegenüber Staatsangehörigen von acht Mitgliedstaaten anwendet werden, die der EU 2004 beigetreten sind. Bevor ein von ihnen gegründetes Unternehmen registriert werden kann, müssen die Staatsangehörigen dieser Mitgliedstaaten ein besonderes Verfahren durchlaufen, um zu beweisen, dass sie einen wesentlichen Einfluss auf den Entscheidungsprozess in dem betreffenden Unternehmen haben. Mehr dazu  hier.

Die EK hat am 13.12.2006 Maßnahmen gegen Deutschland, Griechenland, Österreich und Polen eingeleitet, um damit Verstöße gegen das EU-Vergaberecht in diesen Ländern zu beseitigen. Es ergeht eine förmliche Aufforderung der EK an Österreich im Zusammenhang mit einem Vertrag für die Lieferung und Wartung von Software. Diese Aufforderungen werden zugestellt in Form so genannter „mit Gründen versehener Stellungnahmen. Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort, kann sie den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anrufen. Mehr dazu  hier.

Die EK stellte am 13.12.2006 zwei Initiativen vor: einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie, in der die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Europawahlen durch ausländische Unionsbürger in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat geregelt sind, bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 2004 sowie Vorschläge zur Verbesserung einzelner Bestimmungen dieser Richtlinie. Mehr dazu  hier.

Die EK hat am 13.12.2006 beschlossen, eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens einzustellen. So wurden in dem Verfahren gegen Österreich öffentlich-private Partnerschaften im Bereich der Abfallwirtschaft beanstandet. Mehr dazu  hier.

Der Europäische Rat wird am 14.-15. Dezember wird der Europäische Rat den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur EU begrüßen. Um dieses Ereignis feierlich zu begehen, organisiert die Kommission eine Großveranstaltung in der Stadtmitte von Brüssel unter der Schirmherrschaft des Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso und des Erweiterungskommissars Olli Rehn. Daran werden Vertreter aus Bulgarien und Rumänien, aber auch aus den Mitgliedstaaten teilnehmen. Mehr dazu  hier.
 

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