„Medienkompetenz“
+ Schengener Raum - Hintergrundinformationen zu Schengen - Entfernung des Grenzbalkens – Grenze Ungarn-Österreich - Eurobarometer-Umfrage - Pünktlichkeit von Kommissions-Zahlungen
Die Medien verändern sich, und damit auch deren Nutzung durch die Bürger. Dank neuer Informations- und Kommunikationstechnologien ist es viel leichter geworden, Informationen zu erhalten und zu verbreiten, mit anderen zu kommunizieren, Inhalte zu veröffentlichen oder sogar selbst auszustrahlen. Die Fähigkeit der Menschen, die sie umgebenden Medien kritisch zu beurteilen und sich dann sachkundig zu entscheiden - also die „Medienkompetenz" - wird deshalb für den aktiven Bürger und die Demokratie immer wichtiger. Im Anschluss an eine EU-weite Konsultation im letzten Jahr stellte die am 20.12.2007 ihre Pläne für die Förderung der Entwicklung der Medienkompetenz und den Austausch beispielhafter Verfahren in ganz Europa vor. Mehr dazu hier.
Am 21. Dezember 2007 werden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn dem Schengener Raum beitreten. Die Binnengrenzkontrollen an den Land- und Seegrenzen zwischen diesen Ländern und zu den restlichen 15 Mitgliedstaaten werden aufgehoben. Das Ideal des freien Personenverkehrs kommt hier ganz konkret zum Ausdruck: Durch diese Erweiterung wird die östliche Grenze dieses Raums, in dem Reisefreiheit herrscht, auf 4278 km verlängert. Mehr dazu hier.
Hintergrundinformationen zur Schengen-Erweiterung. Am 14. 6. 1985 unterzeichneten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden in Schengen, einer kleinen Stadt in Luxemburg, ein Übereinkommen mit dem Ziel, das „freie Überschreiten der Binnengrenzen durch alle Angehörigen der Mitgliedstaaten und den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr" zu verwirklichen. Die fünf Gründungsstaaten unterzeichneten am 19.6.1990 das Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen. Andere Länder traten später bei: Italien am 27. November 1990, Spanien und Portugal am 25. 6. 1991, Griechenland am 6. 11.1992, Österreich am 28. 4. 1995 und Dänemark, Schweden und Finnland am 19. 12. 1996. Norwegen und Island schlossen am 19. Dezember 1996 ein Kooperationsabkommen mit den Mitgliedstaaten, um diesem Übereinkommen beizutreten. Die uneingeschränkte Anwendung des Schengen-Besitzstands begann in Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Spanien und Portugal am 26.3.1995, in Österreich und Italien am 31. 3. 1998 und in Griechenland am 26. 3. 2000. Seit dem 25.3.2001 werden die Schengen-Vorschriften auch in Norwegen, Island, Schweden, Dänemark und Finnland uneingeschränkt angewendet. Der Schengen-Besitzstand wurde im Jahr 1999 durch Protokolle zum Vertrag von Amsterdam in den rechtlichen Rahmen der Europäischen Union einbezogen. Am 20.5. 1999 erging ein Beschluss des Rates zur Festlegung der Rechtsgrundlagen für die einzelnen Bestimmungen und Beschlüsse, die den Schengen-Besitzstand. Mehr dazu hier.
Benita Ferrero-Waldner, Kommissarin für Außenbeziehungen und Europäische Nachbarschaftspolitik betonte bei der Entfernung des Grenzbalkens - Grenze Ungarn- Österreich am 20. Dezember 2007, dass nun in Europa wieder zusammenwächst, was zusammengehört. Obwohl es noch gilt, die verbleibenden Barrieren in den Köpfen und Herzen mancher zu überwinden und das notwendige Vertrauen zu schaffen. Damit beginne aber auch eine wichtige Etappe einer gemeinsamen Zukunft im 21. Jahrhundert. Europa muss sich den großen Herausforderungen der Zeit stellen, wie zum Beispiel dem Klimawandel, der Frage der Energieversorgung, sowie dem Kampf gegen den Terrorismus, aber auch der organisierten Kriminalität und anderer Bedrohungen der europäischen Sicherheit. Mehr dazu hier.
Aus der Eurobarometer-Umfrage vom Herbst 2007 geht hervor, dass die allgemeine Einstellung der EU-Bürger gegenüber der EU und deren Institutionen nach wie vor äußerst positiv ist. Allerdings machen sich die Bürgerinnen und Bürger in der EU zunehmend Sorgen über die wirtschaftliche Situation in ihrem Land, insbesondere über die Inflation. Die EK kommentierte die Umfrage die Umfrage am 18.12.2007 folgendermaßen: „Die Ergebnisse sind sehr ermutigend. Bei der Zustimmung zur EU-Mitgliedschaft wurde der höchste Wert innerhalb der letzten zehn Jahre verzeichnet, und die Zahl der EU-Bürger, die der Meinung sind, dass ihr Land durch die EU-Mitgliedschaft Vorteile hat, ist doppelt so groß wie die Zahl derer, die die gegenteilige Auffassung vertreten." Die zwei wichtigsten Indikatoren für die allgemeine Einstellung gegenüber der EU - Zustimmung zur EU-Mitgliedschaft (58 %, + 1) und wahrgenommene Vorteile der EU-Mitgliedschaft (58 %, - 1) - sind seit Frühjahr 2007 praktisch unverändert. Ähnlich verhält es sich mit dem Vertrauen in die Europäische Kommission (50 %, - 2) und in das Europäische Parlament (55 %, - 1). Die Standard-Eurobarometer-Umfrage wurde von TNS Opinion & Social mit Hilfe persönlicher Interviews durchgeführt. Zwischen dem 22. 9. und dem 3. 11. 2007 wurden insgesamt 30 281 Personen befragt. Mehr dazu hier.
Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat eine Untersuchung zur Pünktlichkeit von Kommissions-Zahlungen eingeleitet. Zuvor hatten sich Bürger, Unternehmen und Organisationen beschwert, die an EU-Projekten und -Verträgen beteiligt waren. Der Ombudsmann hat die Kommission um Informationen gebeten, welche Schritte zur Vermeidung von Zahlungsverzügen unternommen wurden. Er hat sie außerdem aufgefordert, statistische Daten über verspätete Zahlungen und Informationen über die Haltung der Kommission zu Verzugszinsen zu liefern. Diamandouros erklärte: Mehr dazu hier.
Hier finden Sie die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14.12.2007: Mehr dazu hier.