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Arbeitszeitrichtlinie

+ Zeitarbeiter - tierische Nebenprodukte - Fachmesse für Robotik und Automation - MEDIA MUNDUS- Programm

Den Arbeitsministern der EU ist es in den frühen Morgenstunden am 10.6.2008 gelungen, sich in einer seit vielen Jahren anwährenden Diskussion über Arbeitszeit und Stärkung der Rechte von Zeitarbeitern zu einigen. Sie ebnen damit für die Kommission den Weg, die in den kommenden Wochen ein umfassendes sozialpolitisches Paket vorlegen wird. Die Einigung über die Arbeitszeitrichtlinie beschränkt die Arbeitszeit auf durchschnittlich 48 Stunden pro Woche, lässt jedoch Raum für flexible Vereinbarungen, wenn sie zustimmen, länger arbeiten zu wollen. Erst nachdem Spanien und andere Länder ihre Einwände gegen ein Opt- out für das Vereinigte Königreich, das es dem Land erlaubt, die wöchentliche Beschränkung auf 60 Stunden anzuheben, beiseite gelegt hatten, gelang die Einigung. Mehr dazu  hier.


Die EK hat am 10.6. 2008 diese Einigung begrüßt und verweißt auf die wesentlichen Punkte der Arbeitszeitrichtlinie: Im Rahmen einer Sicherheitsklausel dürfen Arbeiter während des ersten Monats keine Verzichtserklärung unterzeichnen und können nicht bestraft werden, wenn sie dies verweigern. Die EU hat auf diese Einschränkung gedrängt, nachdem eine Studie herausfand, dass eine ein Drittel der britischen Angestellten eine solche Erklärung unterzeichneten. Ebenfalls erreichten sie eine Einigung über die Stärkung der Rechte von Zeitarbeitern: Sie sollen in Bereichen wie Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gleiche Rechte genießen wie ihre fest angestellten Kollegen. Aufgrund des enormen Lobbyings seitens Großbritanniens wird dieses Recht nur dann greifen, wenn Angestellte mindestens zwölf Wochen dieselbe Arbeitsstelle haben. Die EK hatte eine Frist von nur sechs Wochen vorgeschlagen. Mehr dazu  hier.


Die EK hat am 10.6.2008 einen Vorschlag, der den effizienten Umgang mit tierischen Nebenprodukten fördern wird, genehmigt. Zugleich wird das aktuelle hohe Maß an Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und der Umwelt gewahrt. In Tausenden von Schlachthäusern, Landwirtschaftsbetrieben und Molkereien in der gesamten EU fallen jährlich mehr als 15 Millionen Tonnen tierische Nebenprodukte an. Der Vorschlag für eine geänderte Verordnung über tierische Nebenprodukte schafft klarere Regeln und einen allgemeinen Rahmen für risikogerechtere Erfordernisse an diese Produkte. Landwirte und zahlreiche Branchen, die tierische Nebenprodukte erzeugen und verwenden, werden von einem kohärenten rechtlichen Rahmen für die Sammlung, Verwendung und Entsorgung von tierischen Nebenprodukten profitieren. Ferner werden die neuen Regeln die Verwendung von Materialien tierischen Ursprungs für technische Zwecke erleichtern und klarstellen, in welchen Fällen und in welchem Maße Umweltschutzvorschriften gelten. Mehr dazu  hier.


Anlässlich der AUTOMATICA 2008, der führenden internationalen Fachmesse für Robotik und Automation, die in München stattfindet, hat die EK am 10.6.2008 eine neue Initiative zur Förderung der europäischen Robotik angekündigt. Demnach wird die EU ihre Investitionen zwischen 2007 und 2010 verdoppeln und die europäische Robotikforschung mit fast 400 Millionen € fördern. Das ehrgeizige Programm soll Wissenschaft und Industrie stärker miteinander verknüpfen. Geplant ist die Finanzierung breit angelegter Versuchsreihen in der wissenschaftlichen Forschung und der Industrie. Darüber hinaus ruft die EK die Industrie auf, sich stärker darum zu bemühen, dass wesentliche Bauteile – wie z. B. Getriebe – in Europa hergestellt werden, damit sich Europa im Wettbewerb mit Asien behaupten kann und keine strategischen Abhängigkeiten von anderen Regionen der Welt entstehen. Mehr dazu  hier.


Die EK untersucht derzeit die möglichen Vorteile, die sich ergeben würden, wenn neben dem EU-Programm MEDIA – das 1991 geschaffen wurde um die Entwicklung und den Vertrieb europäischer Filme im Ausland zu fördern – ein neues MEDIA MUNDUS- Programm ins Leben gerufen würde, um die Kultur- und Handelsbeziehungen zwischen der europäischen Filmindustrie und Filmemachern in Drittländern zu stärken. Dies könnte Filmemachern sowohl in Europa als auch außerhalb der EU helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit dadurch zu steigern, dass sie die Möglichkeiten für gemeinsame Projekte bei Entwicklung, Vertrieb und Promotion audiovisueller Werke besser nutzen. Am 25.6.2008 findet in Brüssel dazu eine öffentliche Anhörung statt. Mehr dazu  hier.

 

 

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