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Einwanderer in einem Land der EU27

+ Studie über die Hochschulsysteme - Umsetzung - EU-Rechtstexte - staatliche Beihilfen - Kontrollstrukturen bei Prüfungsgesellschaften

Im Jahr 2006 ließen sich rund drei Millionen ausländische Einwanderer in einem Land der EU27 nieder. Diese Einwanderer können anhand ihrer Staatsangehörigkeit in zwei Gruppen unterteilt werden: Bürger aus EU27-Mitgliedstaaten (1,2 Millionen Personen) und Nicht-EU27-Bürger (1,8 Millionen). EU27-Bürger, die in einen Mitgliedstaat einwanderten, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besaßen, machten 40% der ausländischen Einwanderer aus. Die verbleibenden 60% der ausländischen Einwanderer verteilten sich nahezu gleichmäßig zwischen Bürgern aus europäischen Ländern außerhalb der EU27, aus Asien, Amerika und Afrika mit einem Anteil von jeweils etwa 15%. Die größten ausländischen Einwanderergruppen in der EU27 waren 2006 Bürger aus Polen (ca. 290 000 Personen), Rumänien (ca. 230 000), Marokko (ca. 140 000), dem Vereinigten Königreich, der Ukraine und China (jeweils ca. 100 000) sowie Deutschland (ca. 90 000). Im Vergleich mit der Bevölkerung des Mitgliedslandes, in das die Einwanderung erfolgte, wurde die höchste Einwanderungsquote in der EU27 in Luxemburg (28,8 ausländische Einwanderer pro 1 000 Einwohner), gefolgt von Irland (19,6), Zypern (18,7), Spanien (18,1) und Österreich (10,3), gemeldet. Diese Zahlen gehen aus einem Bericht hervor, der von Eurostat am 18.11. 2008 herausgegeben wurde. Mehr dazu  hier.


Universitäten, die ein breites Spektrum an Studenten annehmen und Angebote für lebenslanges Lernen zur Verfügung stellen, insbesondere die in Australien, Großbritannien und Dänemark, hätten die besten Systeme für Hochschulbildung, um wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen zu begegnen, so der Brüsseler Think Tank Lisbon Council. In Zeiten, in denen Wissen einen hohen Stellenwert einnehme, sei der Zugang zu Bildung ein grundlegendes politisches Ziel, mit dem man bedeutende Fortschritte im sozialen und wirtschaftlichen Bereich erzielen könne, so der Präsident von Lisbon Council Paul Hofheinz in einem Kommentar der Studie über die Hochschulsysteme von 17 OECD-Ländern, die am 18. 11. 2008 veröffentlicht wurde. In Deutschland und Österreich, die nur auf dem 15. bzw. 16. Platz landen, stellten die Einschränkungen ihrer Bildungssysteme Probleme dar. In diesen Ländern könnten nur wenige Schüler an einer Universität studieren. Infolgedessen werde relativ wenigen Menschen eine Hochschulbildung zuteil, so der Bericht. Mehr dazu  hier.


Die EK hat Pläne am 18.11. 2008 vorgestellt, um die Umsetzung der etwa 200 EU-Rechtstexte zum Umweltschutz zu verbessern. Es wird die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten betont, durch die sichergestellt wird, dass die innerstaatlichen Durchführungsvorschriften ordnungsgemäß sind, rechtzeitig erlassen werden und die gemeinsamen Ziele wirksam umgesetzt werden. Mehr dazu  hier.


Die Ausgabe vom 18.11.2008 des von der EK veröffentlichten Anzeigers für staatliche Beihilfen lässt erkennen, dass die Mitgliedstaaten zunehmend von der in den kürzlich geänderten EU-Beihilfevorschriften vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, Beihilfen gezielter einzusetzen. So hatten durchschnittlich 80 % der von den Mitgliedstaaten im Jahr 2007 gewährten Beihilfen eine horizontale Zielsetzung, gegenüber rund 50 % Mitte der 1990er Jahre, wobei mehr Mittel in FuE- und Umweltbeihilfen geflossen sind. Mehr dazu  hier.


Die EK hat am 18.11.2008 eine öffentliche Konsultation zu den Kontrollstrukturen bei Prüfungsgesellschaften und Zukunftsoptionen in diesem Bereich eingeleitet. Bei der Konsultation soll der Frage nachgegangen werden, wie der Eintritt neuer Prüfungsgesellschaften in den internationalen Markt begünstigt werden kann. Eine Möglichkeit wäre die Lockerung der Kapitalvorschriften für Prüfungsgesellschaften oder weitere Katalysatoren im Hinblick auf das Humankapital von Prüfungsgesellschaften zu entwickeln. Die EK bittet bis zum 28. 2. 2009 Stellung zu nehmen. Mehr dazu  hier.

 

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