Menschenrechte und EU
Menschenrechte und EU
Überall auf der Welt wird Menschen ungerechterweise die Möglichkeit verwehrt, das Beste aus ihrem Leben zu machen. Die Ursache kann in politischer Unterdrückung (Inhaftierung von Studenten oder Journalisten, Sperrung von Websites usw.) oder höherer Gewalt (Konflikt, Armut und Isolation) liegen. Die EU allein kann den Lauf der Welt nicht ändern, aber sie ist entschlossen, die Rolle wahrzunehmen, die ihrer Größe, ihrem Wohlstand, ihrer Geschichte und ihrer Geographie entspricht. Die Zuständigkeit für die Wahrung der Rechte ihrer Bürger liegt zunächst bei den Mitgliedstaaten der EU. Sie alle haben starke unabhängige Justizwesen, und alle sind Vertragsparteien der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Agentur für Grundrechte in Wien unterstützt und berät die EU bei der Konzipierung ihrer Politik. Weiteren Schutz bietet die Charta der Grundrechte der EU, die nunmehr rechtsverbindlich ist.
Die Politik der EU gegenüber ihren Nachbarn war lange Zeit bestrebt, Hindernisse zu überwinden und die Vorzüge der europäischen Integration, auch im Bereich der Menschenrechte, auf diese Länder auszuweiten. Die Erweiterungspolitik der EU ist vielleicht das wirksamste Instrument zur Förderung und Verbreitung der Menschenrechte in Europa. Der Beitritt zur EU setzt die Übernahme der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und die Einhaltung der Kopenhagener Kriterien voraus, mit denen Folgendes gewährleistet wird: „institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten". 16 weitere Nachbarländer fallen unter die Europäische Nachbarschaftspolitik, in deren Rahmen der Ausbau der Beziehungen mit dem Bekenntnis zu gemeinsamen Werten (Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, marktwirtschaftliche Grundsätze und nachhaltige Entwicklung) verknüpft wird. Die Menschenrechte können bei allen EU-Treffen mit Drittländern thematisiert werden. Eine Menschenrechtsklausel wird als „wesentliches Element" von EU-Abkommen mit über 120 Ländern angesehen. So sollen die Menschenrechte mit anderen wichtigen Teilen eines jeden Abkommens verknüpft werden. Leider reicht der förmliche Dialog nicht immer aus, um das Geschehen zu beeinflussen. Die EU nutzt häufig öffentliche Erklärungen, um ihre Ansichten einer breiten Öffentlichkeit nahezubringen.
Bei Ländern, denen die EU einseitige Handelsprivilegien (GSP+) einräumt, kann entschieden werden, diese zurückzunehmen, wenn ein Partnerland die Anforderungen des Schemas nicht mehr erfüllt. Wenn die EU in konkreten Fällen schwerwiegende Verstöße gegen das Völkerrecht, die Menschenrechte oder demokratische Grundsätze beobachtet, kann sie restriktive Maßnahmen verhängen. Diese Maßnahmen können sich gegen Regierungen, nichtstaatliche Gremien oder Einzelpersonen richten; sie können Waffenembargos, Handelsbeschränkungen, finanzielle Restriktionen, Einreisebeschränkungen oder sonstige geeignete Maßnahmen umfassen. Die EU unterstützt den demokratischen Prozess auch in anderen Ländern aktiv, damit auch die Bürger dieser Länder die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte genießen können.
Wahlbeobachtungsmissionen helfen bei der Beurteilung, ob Wahlen in Einklang mit bewährten Praktiken durchgeführt wurden; hier sind Aspekte wie Transparenz des Wahlprozesses, Unparteilichkeit bei der Verwendung staatlicher Ressourcen und ausgewogene Berichterstattung in den öffentlichen Medien zu berücksichtigen.
Konflikte und drohende Konflikte gefährden die Menschenrechte, und die Vorenthaltung der Menschenrechte erhöht wiederum das Konfliktrisiko. Deshalb verbessert die EU weiterhin ihre Krisenbewältigungs- und Konfliktpräventionskapazitäten und bezieht Menschenrechtsüberlegungen in diese Anstrengungen ein. Der EU kommt im Bereich des Krisenmanagements eine einzigartige Rolle zu, da sie sowohl über zivile als auch militärische Expertise verfügt.
Instrumente und Initiativen der EU in Drittländern
Acht Leitlinien bilden das Rückgrat der Menschenrechtspolitik der EU. Sie sind zwar nicht rechtsverbindlich, doch sie wurden vom Rat der EU einstimmig angenommen und stellen daher eine klare politische Aussage über die Prioritäten der EU dar. Sie bilden außerdem ein praktisches Instrumentarium, das den Vertretern der EU überall auf der Welt hilft, Menschenrechtspolitik Geltung zu verschaffen. Die Leitlinien stärken also die Kohärenz und Kontinuität der Menschenrechtspolitik der EU.
Die EU verfügt nun über Menschenrechtsleitlinien zu den folgenden Themen:
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Todesstrafe
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Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
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Dialoge im Bereich der Menschenrechte
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Kinder und bewaffnete Konflikte
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Menschenrechtsverteidiger
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Förderung und Schutz der Rechte des Kindes
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Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung von Frauen
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Verstärkte Beachtung des humanitären Völkerrechts
Das humanitäre Völkerrecht spielt eine entscheidende Rolle bei der Verteidigung der Achtung der Menschenrechte in bewaffneten Konflikten. Es hat für die EU besondere Bedeutung gewonnen, weil die Zahl der Operationen und Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik gestiegen ist. Es ist außerdem von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung im Rahmen des Völkerrechts und in Einklang mit den Grundsätzen des Vertrags über die Europäische Union getroffen werden.
1. Menschenrechtsdialoge und -konsultationen
Die Menschenrechtsdialoge gehören zu den Instrumenten, die die EU zur Umsetzung ihrer Menschenrechtspolitik einsetzt; sie sind ein wesentlicher Teil der Gesamtstrategie der EU gegenüber Drittländern.
2. Gemeinsame Aktionen, Gemeinsame Standpunkte und Krisenbewältigungsoperationen
Gemeinsame Aktionen sind rechtsverbindliche Instrumente, die der Rat der EU einstimmig annimmt, wenn eine operative Aktion der Union wie beispielsweise eine Krisenbewältigungsoperation in einem Drittland erforderlich ist. In Gemeinsamen Aktionen werden die Zielsetzung, der Geltungsbereich, die zur Verfügung zu stellenden Mittel und die Umsetzungsbedingungen festgelegt. In Gemeinsamen Standpunkten wird das Konzept der Union in Bezug auf eine konkrete geografische
oder thematische Angelegenheit definiert.
3. Krisenbewältigungsoperationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
Menschenrechte, Gleichstellungsfragen sowie die Auswirkungen von bewaffneten Konflikten auf Kinder werden in der GSVP in vollem Umfang berücksichtigt. Sie werden in jedem Stadium, bei der Planung und der Durchführung von Missionen und Operationen sowie der anschließenden Erfahrungsauswertung für künftige Einsätze einbezogen.
4. Demarchen und Erklärungen
Die EU legt großen Wert darauf, dass Menschenrechtsfragen im Blickpunkt der Öffentlichkeit bleiben. Deshalb macht sie häufig Gebrauch von öffentlichen Erklärungen, um ihrer Besorgnis Ausdruck zu verleihen oder positive Entwicklungen zu begrüßen. Diese Erklärungen werden einstimmig angenommen. In anderen Fällen entscheidet sich die EU eventuell für Demarchen, wenn sie sich davon größere Wirksamkeit verspricht. Demarchen werden von der EU genutzt, um Menschenrechtsanliegen bei den Behörden von Drittländern vorzubringen. Die EU nutzt diese regelmäßig in der ganzen Welt zur Förderung der Grundsätze der Allgemeingeltung und Integrität des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs.
5. Menschenrechtsklauseln in Kooperationsabkommen mit Drittländern
Die Achtung der Menschenrechte, die demokratischen Grundsätze und das Rechtsstaatsprinzip sind wesentliche Elemente eines Abkommens und bilden das Fundament der EU-Außenbeziehungen. Dadurch wird das gemeinsame Interesse der beiden Dialogparteien an den Menschenrechten bekräftigt und zudem die Grundlage für die Durchführung positiver Maßnahmen gebildet. Diese Klausel ist anderen wesentlichen Bestimmungen eines Abkommens gleichgestellt. Sie berechtigt eine Vertragspartei des Abkommens, im Falle schwerwiegender und anhaltender Menschenrechtsverletzungen entsprechend dem Schweregrad der Verletzung restriktive Maßnahmen gegen die Partei zu ergreifen, die den Verstoß begeht.
6. Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)
In den Plänen, die ausnahmslos bilateral vereinbart wurden, sind konkrete Ziele in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte festgelegt, wobei von Land zu Land unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt wurden. Die Aktionspläne enthalten jeweils eine Agenda politischer und wirtschaftlicher Reformen mit kurz- und mittelfristigen Prioritäten. Menschenrechtsfragen und Fragen der Demokratisierung stehen weiterhin im Mittelpunkt der Beziehungen der EU mit den ENP-Partnern.
7. Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) finanzierte Maßnahmen
Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ist ein unabhängiges Finanzierungsinstrument der EU, mit dem Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gefördert und die Menschenrechte und Grundfreiheiten weltweit gefördert und geschützt werden sollen. Es wurde speziell dazu eingerichtet, die im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gewährte Unterstützung der EU zu ergänzen.
8. Die konkrete Gestaltung der Menschenrechtspolitik der EU
Die Menschenrechtspolitik der EU ist fest in den Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union verankert; darüber hinaus bezieht sie Impulse aus den verfassungsrechtlichen Traditionen der 27 EU-Mitgliedstaaten. Im Laufe der Zeit ist aus der Zusammenarbeit zwischen den folgenden wichtigen Akteuren eine umfassende Zahl vereinbarter Standpunkte zum Thema Menschenrechte hervorgegangen:
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Das Europäische Parlament hält regelmäßig Beratungen über Menschenrechtsfragen ab
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Der Rat der EU bestimmt und koordiniert die EU-Menschenrechtspolitik
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Die 27 Mitgliedstaaten beschließen einstimmig über die Politik des Rates;
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Die Europäische Kommission trägt einen Teil der Verantwortung für die Umsetzung der EU-Politik, z.B. durch Bereitstellung einer finanziellen Unterstützung
Tätigkeit des Europäischen Parlaments im Bereich der Menschenrechte
Das Europäische Parlament hat auch weiterhin eine führende Rolle in Menschenrechts- und Demokratiefragen gespielt. Während des Berichtszeitraums hat das Parlament mit seinen Entschließungen, Berichten, Missionen in Drittländern, Menschenrechtsveranstaltungen, interparlamentarischen Delegationen und Tagungen der Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse mit Drittländern sowie mit mündlichen und schriftlichen Anfragen, besonderen Anhörungen zu bestimmten Fragen und dem von ihm jährlich verliehenen Menschenrechtspreis, dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit, zur Ausgestaltung, Durchführung und Bewertung der Menschenrechtspolitik der EU beigetragen. Bei öffentlichen Diskussionen im Plenum, in Ausschüssen, Unterausschüssen und Arbeitsgruppen fordert es die Kommission auf, Rede und Antwort zu stehen. Daneben hat das Parlament einen Dialog mit dem Rat fest etabliert. Menschenrechtsfragen werden außerdem vom Präsidenten des Europäischen Parlaments sowie von Vorsitzenden der einzelnen Ausschüsse, Unterausschüsse und Delegationen in direkten Gesprächen mit Vertretern von Drittländern oder im Schriftwechsel mit diesen regelmäßig angesprochen. Der Unterausschuss Menschenrechte (DROI) des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten steht im Mittelpunkt der Beratungen des Parlaments über Menschenrechtsfragen. Ein Hauptziel des Unterausschusses besteht darin, die Verankerung eines menschenrechtspolitischen Ansatzes in allen Aspekten der Außenbeziehungen der EU zu fördern. Innerhalb des Parlaments geschieht dies in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen im Bereich Außenbeziehungen, mit interparlamentarischen Delegationen und Parlamentarischen Versammlungen, in denen Menschenrechtsfragen mit Parlamentsmitgliedern in einer Reihe von Ländern regelmäßig erörtert werden.
Themenschwerpunkte in Verbindung mit den EU-Leitlinien zu den Menschenrechten
- Todesstrafe
- Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- Rechte des Kindes
- Kinder und bewaffnete Konflikte
- Menschenrechtsverteidiger
- Menschenrechte von Frauen
- Frauen, Frieden und Sicherheit
- Der Internationale Strafgerichtshof und die Bekämpfung der Straflosigkeit
- Menschenrechte und Terrorismus
- Freiheit der Meinungsäußerung einschließlich der "neuen Medien"
- Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Menschenrechte und Wirtschaft
- Unterstützung der Demokratie
- Wahlunterstützung
- Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
- Asyl, Migration, Flüchtlinge und Vertriebene
- Menschenhandel
- Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Nichtdiskriminierung und Achtung der Vielfalts
- Minderheitenrechte
- Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Indigene Völker