Wozu dient das Verbraucherrecht der Europäischen Union?
EU-Verbraucherschutzpolitik sieht drei Hauptaufgaben:
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Sie erstellt Vorschriften zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit
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Sie schützt die wirtschaftlichen Interessen aller BürgerInnen in der EU
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Sie informiert die VerbraucherInnen
Die Rechtsgrundlagen müssen einerseits die Anforderungen an den Verbraucherschutz und die Rechte der VerbraucherInnen festlegen und andererseits die Durchsetzung dieser Rechte ermöglichen. Alle in diesem Rahmen erlassenen Regelungen werden regelmäßig aktualisiert, um zu gewährleisten, dass das Verbraucherrecht auch auf dem Entwicklungsstand der Produkte ist.
Welche Informationen muss der Käufer einer Ware vorfinden?
- die wesentlichen Merkmale des Produkts;
- die Identität und die Anschrift des Verkäufers oder seines Geschäftssitzes;
- den Preis einschließlich aller Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit Fracht, Lieferung oder Zustellung;
- die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen;
- das Bestehen von Kundendienstleistungen und gewerblichen Garantien;
- das Bestehen eines Widerrufsrechts;
- die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge;
- die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Käufer mit dem Vertrag eingeht;
- die Verpflichtung des Käufers, eine Kaution zu stellen oder finanzielle Sicherheiten zu leisten.
Welche Rechte habe ich als Passagier?
Mit Schiff und Bus
Bei einer Verspätung von mehr als eineinhalb Stunden im Schiffsverkehr hat man Anspruch auf Entschädigung oder Umbuchung. Bei besonders langen Verspätungen wird man sogar Anspruch auf zusätzliche Entschädigungszahlungen von bis zu 50 % des Fahrtpreises erhalten. In diesem Fall muss der Betreiber für Unterkunft und Mahlzeiten aufkommen, wenn man zu einer Übernachtung gezwungen ist. Fahrgäste mit Behinderung erhalten kostenlose Unterstützung am Hafen. Die neuen Rechte von Schiffsreisenden werden ab 2012 wirksam. Ähnliche Regeln für Busreisende wurden vom Parlament ebenfalls bereits bestätigt, die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten sind jedoch noch im Gange.
Mit dem Flugzeug
Wenn der Flug überbucht oder annulliert wurde oder mehr als fünf Stunden Verspätung hat, sollte man eine Entschädigung oder Umbuchung auf einen neuen Flug verlangen. Wird man auf keinen Flug zugelassen, hat man auf eine zusätzliche Entschädigung zwischen 125 und 600 Euro Anspruch. Den Umständen entsprechend sollte die Fluggesellschaft auch Mahlzeiten, Anrufe oder wenn nötig ein Hotel ermöglichen. Wenn das Gepäck verloren geht, hat man Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 1.200 Euro. Vor der Buchung haben Fluggäste außerdem ein Recht darauf, zu wissen, mit wem sie fliegen. Überdies muss der schließlich zu zahlende Endpreis während des gesamten Buchungsprozesses angezeigt werden. Bei Pauschalreisen müssen die jeweiligen Veranstalter genaue Auskünfte über die Reise erteilen.
Mit dem Zug
Wenn ein Zug mehr als eineinhalb Stunden Verspätung hat oder annulliert wurde, hat man Anspruch auf Entschädigung oder Umbuchung. Auch bei Verlust von Gepäckstücken hat man Anspruch auf Entschädigung (bis zu 1.300 Euro pro Gepäckstück). Passagiere mit eingeschränkter Mobilität haben in Zügen das Recht auf einen hürdefreien Zugang und auf kostenlose Unterstützung vor, während und nach der Reise.
Weitere Beispiele für europäische Verbraucherschutzbestimmungen
Lebensmittel
Durch die EU hat sich die Palette der angebotenen Lebensmittel erheblich erweitert. In den Supermärkten gibt es Produkte aus fast allen EU-Ländern. Damit sich die VerbraucherInnen auf ein einheitliches Schutzniveau verlassen können, hat die EU eine Reihe von Vorschriften im Bereich der erlaubten Zusatzstoffe, der Kennzeichnung von Lebensmitteln und der Lebensmittelhygiene und -kontrolle erlassen.
Kosmetika
Die EU-Kosmetikrichtlinie enthält Vorschriften für die Zusammensetzung, Kenn-zeichnung und Verpackung von Kosmetika. Pflegemittel dürfen keine gesundheits-schädlichen Substanzen enthalten. Auf der Verpackung müssen die Inhaltsstoffe und die Anwendungsweise eines kosmetischen Produktes angegeben sein.
Arzneimittel
Bei Arzneien gibt es EU-Vorschriften, die von der Erprobung über die Beurteilung, Genehmigung, Kennzeichnung bis zur Patentierung reichen. Jedes Medikament, das in einem Mitgliedstaat zugelassen ist, darf überall in der EU verkauft werden. Die einheitlichen Bestimmungen bei der Zulassung der Medikamente stellen sicher, dass die Anforderungen überall in der EU eingehalten werden. Die Europäische Agentur zur Beurteilung von Arzneimitteln prüft die Zulassungsanträge wissenschaftlich und überwacht Qualität und Wirksamkeit.
Kinderspielzeug
Spielzeug, das in der EU vertrieben wird, muss bestimmte Mindestsicherheitsnormen erfüllen. Es muss außerdem vom Produzenten auf mögliche Risiken bei der Verwendung des Spielzeuges und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung hinweisen werden. Spielzeug, das diesen Anforderungen entspricht, wird vom Hersteller mit dem "CE-Zeichen" versehen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Verwendung des CE-Zeichens zu kontrollieren.
Produktsicherheit und Produkthaftung
Zu den wesentlichen Maßnahmen der Union im Bereich des Verbraucherrechts gehört die Produkthaftung. Zum einen gibt es die Vorschriften über die "allgemeine Produktsicherheit" und zum anderen über die "Haftung für fehlerhafte Produkte". Die Erstgenannten regeln allgemeine Anforderungen an die Produktsicherheit, letztere bestimmen die Ansprüche der VerbraucherInnen.
Kaufverträge - Internetgeschäfte - Lieferung
Im Kleingedruckten von Verträgen verbergen sich für VerbraucherInnen oft nachteilige Klauseln. Eine Richtlinie schützt daher EU-weit vor bösen Überraschungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Hersteller von elektronischen Geräten müssen auch zwei Jahre lang für Produktionsfehler haften.
Für Verträge, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, beispielsweise im Internet oder in der Wohnung des Käufers gelten besondere Bestimmungen für die vorvertragliche Informationspflicht. Des Weiteren verfügen die Käufer bei diesen beiden Vertragsarten über ein vierzehntägiges Widerrufsrecht ohne Begründungsverpflichtung.
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Waren binnen dreißig Tagen nach dem Vertrags-abschluss zu liefern. Im Falle der Nichtlieferung kann der Käufer die Rückerstattung der gezahlten Beträge binnen sieben Tagen nach dem vorgesehenen Liefertermin verlangen. Der Verkäufer hat dem Kaufvertrag entsprechende Waren zu liefern. Demzufolge müssen die Waren mit der vom Verkäufer gegebenen Beschreibung übereinstimmen, sich für den vom Käufer angestrebten Zweck eignen und eine Qualität und Leistungen aufweisen, die bei Waren der gleichen Art üblich sind. Im Falle einer schwerwiegenden Vertragswidrigkeit hat der Käufer zunächst Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung und gegebenenfalls auf eine Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag.