Medizinische Behandlung in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes und in der Schweiz
Ist die Gesundheitsversorgung kostenlos?
Gesetzlich Krankenversicherte aus Österreich besitzen mit der e-card gleichzeitig auch die Europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite der e-card!), die im EU-Ausland, in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island wertvolle Dienste leistet. Die Gesundheitsversorgung ist ja prinzipiell nicht kostenlos; als Versicherte/r hat man mit der e-card aber die Gewissheit, dass die Kosten einer Behandlung bis zur vertraglich vereinbarten Höhe entweder direkt übernommen oder aber nach Bezahlung durch den Patienten von der heimischen Krankenkasse refundiert werden.
Und wenn ich ohne e-Karte ankomme und eine medizinische Behandlung benötige?
Sie können sich trotzdem behandeln lassen, um etwa Ihren Urlaub fortzusetzen. In der Regel sind die Behandlungskosten von Ihnen zu bezahlen. Mit der vom Arzt/Krankenhaus ausgestellten Rechnung wenden Sie sich dann an ihre Krankenkasse in Österreich. Vergessen Sie jedoch nicht, dass Ihnen die e-Karte den Zugang zu medizinischer Behandlung vor Ort bzw. die Erstattung vorgestreckter Kosten erleichtert. Es wird daher dringend empfohlen, bei allen Reisen in den Europäischen Wirtschaftsraum oder in die Schweiz eine Europäische Krankenversicherungskarte mitzunehmen.
Kann sich ein Arzt mich wegschicken, wenn ich meine e-Karte vergessen habe?
Schon wegen des ärztlichen Berufsethos kann eine Behandlung nicht verweigert werden, wenn Ihr Gesundheitszustand das erfordert. Sie haben jedoch keine Garantie, dass die Behandlungskosten unter den gleichen Bedingungen zurückerstattet werden, wie wenn Sie durch Vorlage der Karte oder eines entsprechenden Dokuments hätten nachweisen können, dass Sie sozialversichert sind. In Notfällen kann Ihre örtliche Krankenkasse per Fax oder E-Mail eine provisorische Ersatzbescheinigung (etwa an die e-mail-Adresse der Ordination) schicken, die Ihnen den gleichen Schutz wie die Europäische Krankenversicherungskarte bietet.
Wenn Sie unsicher sind, welche Gesundheitsleistungen und welche Kosten durch Ihre Karte in Ihrem Aufenthaltsland abgedeckt sind, sollten Sie Kontakt mit der Gesundheitsbehörde dieses Landes aufnehmen.
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=564&langId=de