Was ist das Subsidiaritätsprinzip bzw. die Subsidiaritätsrüge
Subsidiarität - von der Gemeindebene bis nach Brüssel
Subsidiaritätsprinzip
Das Prinzip der Subsidiarität besagt, dass die Europäische Gemeinschaft nur dann in nationalen - also etwa in österreichischen - Angelegenheiten tätig werden kann, wenn Österreich selbst diese nicht ausreichend lösen kann. Das heißt, primär sind die Mitgliedstaaten dafür zuständig, selbst entsprechende Gesetze zu erlassen. Die Europäische Union handelt nur sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler (also vom Parlament in Wien) noch auf regionaler (Landtag Steiermark) oder lokaler Ebene (Gemeinderat) ausreichend verwirklicht werden können.
Subsidiaritätsrüge
Durch den EU-Reformvertrag von Lissabon wurden die Rechte der nationalen Parlamente gestärkt; sie verfügen seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon mit 1. Dezember 2009 über die Möglichkeit einer Subsidiaritätsrüge. Im Rahmen dieser Subsidiaritätsrüge können die nationalen Parlamente Stellung in laufenden Gesetzgebungsverfahren der EU beziehen. Hierbei können sie auf eine Verletzung der Einhaltung des oben erläuterten Subsidiaritätsprinzips aufmerksam machen und diese Nichteinhaltung der Kompetenzen auch gegebenenfalls durch Einreichen einer Subsidiaritätsklage vor dem Europäischen Gerichtshof geltend machen.
Aktueller Fall
Am 14.September 2010 nahmen die Mitglieder des nationalen EU-Unterausschusses im Parlament in Wien zum ersten Mal von der Möglichkeit der Subsidiaritätsrüge Gebrauch. Gegenstand der Rüge ist die geplante Richtlinie, welche zur Harmonisierung und EU-weiten Vereinheitlichung der Regelung über SaisonarbeiterInnen beitragen soll. Sowohl ÖVP (Innenministerin Fekter), als auch SPÖ (Sozialminister Hundstorfer) sprachen sich gegen eine solche EU-Vorgabe aus. Die Agenden mit Saisonkräften seien stark regional bedingt und daher auch auf lokaler Ebene zu lösen.