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Statutenänderung beim Menschenrechtspreis des Landes Steiermark

Vergabe ab sofort alle zwei Jahre, Vorschläge sind bis 1. Oktober einzureichen

Graz (5. Juli 2012).- Der Menschenrechtspreis des Landes Steiermark soll ab sofort alle zwei Jahre vergeben werden. Diese Statutenänderung wurde in der heutigen Sitzung der Landesregierung einstimmig beschlossen, bisher wurde der Preis jährlich vergeben, nunmehr erfolgt die Vergabe alternierend mit dem Menschenrechtspreis der Stadt Graz.

Der mit 7.500 Euro dotierte Preis wird heuer zum elften Mal ausgeschrieben, er wird auf Basis des Vorschlages einer Jury und eines entsprechenden Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung vergeben. Bislang haben 25 Steirerinnen und Steirer beziehungsweise Institutionen, den Preis erhalten: unter ihnen die engagierte Friedenskämpferin Maria Cäsar für ihre erfolgreiche Jugendarbeit wider das Vergessen und Verdrängen der nationalsozialistischen Vergangenheit, Sonja Perkic-Krempl, die unter Einsatz ihres Lebens das Zeugenbegleitprogramm Österreichs in Guatemala mitbegründet hat, sowie Harald Krenn, der Begründer der Initiative „Team On", die Menschen in Problemsituationen Zuflucht bietet.

Für den Menschenrechtspreis 2012 können noch bis 1. Oktober Vorschläge eingereicht werden.

Einsendeadresse:
Landesamtsdirektion, Stabsstelle für Präsidialangelegenheiten und Interne Revision
Hofgasse 15, 8010 Graz,
Tel.: 0316-877-4001, Fax: 0316-877-804001
E-Mail: lad@stmk.gv.at

 

Graz, am 5. Juli 2012

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Mag. Alexandra Reischl unter Tel.: +43 (316) 8772379 zur Verfügung.
A-8011 Graz - Hofgasse 16 - Datenschutz
 

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