Café Europa zum Abschluss des Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger
Sie haben (Unionsbürger-)Rechte !
=> Live-Mitschnitt am Videoportal Steiermark
=> Broschüre "EU-Bürgerrechte: Sie haben Recht!"
Graz (14.11.2013) Der Grazer ao. Univ.-Prof. Hubert Isak vom Institut für Europarecht an der der Karl-Franzens Universität beleuchtete zum Abschluss des "Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013" im Rahmen eines "Café Europa" verschiedenste Aspekte der Rechte von Bürgern der Europäischen Union.
Unter dem Titel: „Sie haben Recht"- Ihre Rechte in der EU!" sprach er über den grundlegenden Status der Unionsbürgerschaft, die schon 1993 (also noch vor Österreichs EU-Beitritt) eingerichtet und - nach mehreren Auslegungen des Europäischen Gerichtshofes - dann 2004 präzisiert worden war. Er zog dabei Bilanz darüber, was denn diese Rechte den BürgerInnen Europas tatsächlich gebracht haben und wo deren Ausübung nach wie vor auf Hindernisse stößt.
Die Unionsbürgerschaft hat seit ihrer Verankerung im Gemeinschaftsrecht durch den Vertrag von Maastricht kontinuierlich an selbständiger Bedeutung gewonnen. Dazu hat insbesondere auch der Europäische Gerichtshof beigetragen, der bereits 2001 festgestellt hat, dass " der Unionsbürgerstatus ..dazu bestimmt (ist), der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein...".
Diese Rechtsprechung, die z.B. die Gewährung von Sozialleistungen an UnionsbürgerInnen, das Aufenthaltsrecht drittstaatsangehöriger Familienangehöriger unabhängig von einem vorherigen rechtmäßigen Aufenthalt oder das Bestehen eines Aufenthaltsrechts mit Arbeitsberechtigung für Drittstaatsangehörige ohne Grenzüberschreitung des/der Unionsbürgers/in, betrifft, werden durchaus kontroversiell diskutiert.