Was ändert sich 2014 in der Europäischen Union?
Europawahl, neuer Finanzrahmen und Förderperiode 2014-2020
Graz (02.01.2014) Der Jahreswechsel 2013/14 brachte - was die Europäische Union betrifft - größere Änderungen: So trat am 1. Jänner der neue siebenjährige Finanzrahmen in Kraft, der auch die Grundlage für die EU-Förderungen im Zeitraum 2014-2020 bildet. Die einzelnen Programme entsprechen der EU-Strategie „Europa 2020", die auf ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum abzielt und erstmals auch soziale Komponenten enthält.
Die Steiermark schneidet bei den Änderungen grundsätzlich recht gut ab, obwohl das EU-Budget für 2014 gegenüber dem Vorjahr erstmals gekürzt wurde. Es ist davon auszugehen, dass die EU-Zahlungen annähernd gleich bleiben werden. In einigen Bereichen, wie etwa „Erasmus+" (Bildung, Jugend) sowie „Horizon 2020" (Forschung) können Förderungsanträge schon gestellt werden. In den meisten Fällen muss man aber noch zuwarten, da die endgültigen nationalen Programme erst fixiert werden.
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Unabhängig von den Förderungsprogrammen wird 2014 ein EU-Jahr: Am 25. Mai können die öster-reichischen Wählerinnen und Wähler (ab 16 Jahren) 18 der insgesamt 750 neuen Abgeordneten zum Europaparlament wählen, im Herbst wird dann eine neue EU-Kommission zusammengesetzt. Für Konsumenten gibt es ebenfalls neue EU-Regelungen, etwa Erleichterungen bei Überweisungen und Bank-Abbuchungen im Euroraum ab 1. Februar, im Laufe des Jahres folgen dann Leitlinien, wonach Handy- und Tablet-Benutzer bei Flugreisen die Mobilgeräte im Flugmodus auch bei Start und Landung eingeschaltet lassen dürfen. Bereits zu Jahresbeginn 2014 endet die sieben für jährige Übergangsfrist Arbeitnehmerinnen aus Bulgarien und Rumänien, die nun wie Inländer beschäftigt werden können. |
EU 2014 in Kürze
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