Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020
Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wird, durch Beseitigung von Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen, der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt in der EU gestärkt. Der Fonds gewährt finanzielle Hilfen für die Entwicklung bedürftiger Regionen. Es ist von der finanziellen Ausstattung mit Abstand der größte unter den Strukturfonds der EU.
Schwerpunkte des Fonds sind
- Forschung, Entwicklung und Innovation
- Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität von Informations- und Kommunikationstechnologien
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen
- Verringerung der CO 2-Emissionen in der Wirtschaft und Anpassung an den Klimawandel
- Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz
- Verstärkte Fokussierung auf Telekommunikations-, Energie- und Verkehrsinfrastrukturen
- Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
- Förderung sozialer Inklusion und Bekämpfung von Armut und Diskriminierung
- Investitionen in Aus- und Weiterbildung,
- Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und effiziente öffentliche Verwaltung
- Stärkung der integrierten (städtischen) Entwicklung und neuer Formen von Kooperationen in funktionalen Räumen. Abbau von Nutzungskonflikten und Wachstumshemmnissen für innovationsorientierte städtische und regionale Entwicklung.
Mit diesen offensiven Entwicklungszielen wird ein Beitrag zur Sicherung der Beschäftigung und Schaffung neuer Arbeitsplätze geleistet werden. In Verbindung mit den weiteren ESI-Fonds wird damit die Umsetzung einer umfassenderen Entwicklungsstrategie für Österreich unterstützt.
Antragsberechtigte
Die Antragsberechtigung richtet sich nach den nationalen und regionalen Programmen, auf deren Grundlage die Mittel des EFRE ausgereicht werden.
Höhe der Förderung
Der Fonds trägt zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei.
Für die Beteiligung des Fonds bestehen folgende Obergrenzen:
- 50% der zuschussfähigen Ausgaben in stärker entwickelten Regionen,
- 60% der zuschussfähigen Ausgaben in Übergangsregionen,
- 85% der zuschussfähigen Ausgaben in weniger entwickelten Regionen.
Antragsverfahren
Die Mitgliedstaaten schließen Partnerschaftsvereinbarungen mit der Kommission, die alle Unterstützungsleistungen aus den Struktur- und Investitionsfonds im betreffenden Mitgliedstaat umfassen. Die Mitgliedstaaten erstellen die Partnerschaftsvereinbarung gemeinsam mit den zuständigen regionalen und lokalen Stellen vor Ort.
Erst nach Programmgenehmigung und Abschluss der technisch-administrativen Vorbereitungen wird der neue Fonds vollständig in Kraft treten.
Kontakte
Web: EU-Regionalpolitik: Europäischen Struktur- und Investionsfonds |
Land Steiermark
Abteilung 7 Landes- und Gemeindeentwicklung Trauttmansdorffgasse 2 E-Mail: abteilung7@stmk.gv.at
Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung Stempfergasse 7, 8010 Graz |
Bund:
Österreichische Raumordnungskonferenz Geschäftsstelle beim Bundeskanzleramt Ballhausplatz 1 (Hofburg) Telefon: +43 (1) 535 34 44 E-Mail: oerok@oerok.gv.at Internet: Österreichische Raumordnungskonferenz |